Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?

5 Antworten

Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen,

Das einzige was bei einer Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen "Berufsaufgabe" zu beachten ist, ist die Kündigungsfrist von ( kalendertäglichen ) 4Wochen.

Irgendwelche Erstattungsansprüche seitens eines Ausbildungsbetriebes gibt es nicht.

Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Weil es nicht geklärt werden muss, denn das gibt es nicht.

Eine Rückzahlung von Kosten gibt es nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wird. Als Beispiel:

Ein Mitarbeiter macht auf Kosten des Betriebes eine aufwändige Weiterbildung. Wird dafür bei voller BEzahlung freigestellt und die Lehrgangskosten werden bezahlt.

Da kann vereinbart werden, das ein Teil der Kosten zurück gezahlt werden muss, wenn der Mitarbeiter eventuell innerhalb von 3 Jahren kündigt, weil er ja mit dieser Zusatzausbildung woanders viel Geld verdienen kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Nein, musst du nicht.

Hallo,

irgendwelche Rückzahlungen NEIN ! .....es sei denn du hast uns einen evtl. Punkt (5) mit entsprechender Klausel unterschlagen 🫢....😅

👋

Sorry, Blödsinn, Gehälter/Vergütungen muss man nicht zurückzahlen!

Nur beim Weihnachtsgeld kann es eine Rückzahlungsklausel geben, was dann aber im Vertrag stehen muss!