Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?
Hallo, ich mache gerade Ausbildung als Pflegefachkraft. Probezeit ist schon vorbei. Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen, weil die Arbeit in der Pflege nicht zu mir passt. Im Falle einer Kündigung muss ich irgendwelche Kosten zurückzahlen? (z.B: Weihnachtsgeld, Lernmaterialkosten, eventuell meine ganzen Gehälter die ich bisher erhalten habe)
Also über die Kündigung steht auf dem Vertrag so:
„
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
2.1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
„
Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.
Habt ihr eventuell eine ähnliche Erfahrung über Kündigung während Ausbildungszeit?
5 Antworten
Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen,
Das einzige was bei einer Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen "Berufsaufgabe" zu beachten ist, ist die Kündigungsfrist von ( kalendertäglichen ) 4Wochen.
Irgendwelche Erstattungsansprüche seitens eines Ausbildungsbetriebes gibt es nicht.
Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.
Weil es nicht geklärt werden muss, denn das gibt es nicht.
Eine Rückzahlung von Kosten gibt es nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wird. Als Beispiel:
Ein Mitarbeiter macht auf Kosten des Betriebes eine aufwändige Weiterbildung. Wird dafür bei voller BEzahlung freigestellt und die Lehrgangskosten werden bezahlt.
Da kann vereinbart werden, das ein Teil der Kosten zurück gezahlt werden muss, wenn der Mitarbeiter eventuell innerhalb von 3 Jahren kündigt, weil er ja mit dieser Zusatzausbildung woanders viel Geld verdienen kann.
Nein, musst du nicht.
Hallo,
irgendwelche Rückzahlungen NEIN ! .....es sei denn du hast uns einen evtl. Punkt (5) mit entsprechender Klausel unterschlagen 🫢....😅
👋
Sorry, Blödsinn, Gehälter/Vergütungen muss man nicht zurückzahlen!
Nur beim Weihnachtsgeld kann es eine Rückzahlungsklausel geben, was dann aber im Vertrag stehen muss!