Wenn ich in der 1. Jahreshälfte gekündigt werde z.B. Ende Mai und die Kündigungfrist 3Monate beträgt, habe ich Anspruch auf meinen ganzen Jahresurlaub?
5 Antworten
Entscheidend ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit, nicht der Tag der Kündigung. Man darf schließlich auch am 25. Januar auf den 31. Oktober kündigen - es gibt so lange Kündigungsfristen.
Ich kenne das nur anteilig.
Wenn Du 30 Tage im Jahr Urlaubsanspruch hast, sind das 2,5 Tage / Monat.
Also, in deinem Fall (Jan-Juli) hättest du 7 Monate voll und entsprechend 17,5 Tage Urlaubsanspruch.
Sorry, Blödsinn!
Liegt der letzte Arbeitstag in der 2. Jahreshälfte, gilt:
Da bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte der gesetzliche Mindesturlaub gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG nicht unterschritten werden darf, erhöht sich sein Anspruch auf 20 Tage, die ihm sein Arbeitgeber gewähren muss. Wenn die dazu verbleibende Zeit nicht ausreicht, muss der Arbeitgeber diese auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Also der volle gesetzl. Jahresurlaub von 20 Tagen (5 Tagewoche) bzw. 24 Tagen (6 Tagewoche).
Ne, in der 2. Jahreshälfte kann man den ganzen Jahresurlaub verlangen, meine Frage ist, was mehr von Bedeutung ist, wann die Kündigung eingegangen ist oder wann die Kündigungfrist greift.
Besteht das Arbeitsverhältnis in einem Kalenderjahr 6 Monate und 1 Tag, dann besteht der volle Anspruch auf den Jahresurlaub. Dieser beträgt mindestens 20 Tage, kann aber auch der Jahresurlaub gemäß Tarifvertrag sein, sofern der Arbeitgeber nicht eine Klausel im Arbeitsvertrag aufgenommen hat.
Der Begriff "2. Jahreshälfte" sollte vermieden werden. Denn bei einem Arbeitsbeginn 1. März kann dies irreführend sein.
Es zählt das Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Wenn Dein letzter Arbeitstag in der 2. Jahreshälfte liegt, hast Du Anspruch auf den vollen gesetzl. Urlaub.
Der übertarifliche Urlaub kann und darf per AV anders geregelt werden
Danke, also der letzte Arbeitstag ist entscheidend,das wollte ich wissen.