Untermieter zieht nicht aus?

1 Antwort

Wenn er nicht freiwillig auszieht, bleibt dir nur eine Raeumungsklage und anschliessend die Zwangsraeumung durch den Gerichtsvollzieher. Das wird aber garantiert nicht mehr vor dem 13. Juni klappen, sondern einige Monate dauern.

Im Grunde laeuft die Kuendigungsfrist ja wohl auch erst fruehestens am 30. Juni ab. Hinsichtlich der fristlosen Kuendigung wirst du ihm auch ausreichend Zeit fuer den Umzug lassen muessen (1 bis 2 Wochen).

Inwieweit euere WhatsApp Chats nun einen wirksamen Aufhebungsvertrag zu einem frueheren Termin darstellen, wird man so nicht sagen koennen. Eigentlich muessen auch Aufhebungsvertraege schriftlich geschlossen werden. Allerdings wurden in Ausnahmefaellen auch schon muendliche Aufhebungsvertraege von Gerichten akzeptiert, wenn aus diesen klar und eindeutig hervorging, dass beide Seiten unmissverstaendlich erklaert hatten, das Mietverhaeltnis zu einem bestimmten Termin vorzeitig zu beenden. Darauf wuerde ich mich aber nicht verlassen.

Die Kuendigungen selbst sind aber schon schriftlich erfolgt, oder? Also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift und nicht ebenfalls per WhatsApp. E-Mail oder so? Sonst waeren die naemlich sowieso unwirksam.


Ramin866 
Beitragsersteller
 06.06.2022, 04:27

Er hat sein Zimmerschlüssel mir abgegeben, damit schneller Besichtigungen mache und Untermieter finde. Kann ich jetzt seine Sache im Flur stellen(nicht rausschmeissen)und dir Tür schließen, damitlangsamraus bekomme?

DerCAM  06.06.2022, 04:29
@Ramin866

Nein. Er hat dir sein Zimmer ja noch nicht zurueck gegeben. Du hast da ohne seine Genehmigung nichts drin zu suchen und darfst dich natuerlich auch nicht an seinen Sachen vergreifen.

DerCAM  06.06.2022, 04:48
@Ramin866

Aber anscheinend will er ja raus, scheint das aber nicht so richtig auf die Reihe zu bekommen. Vielleicht gestattet er dir ja, sein Zimmer leer zu raeumen und seine Sachen vorlaeufig in den Flur zu stellen. Wenn er das tut, kannst du es natuerlich auch so machen. Hast du ihn schon mal darauf angesprochen?

Vielleicht kannst du ihn auch mit dem Erlass der offenen Mieten oder einem Teil davon dazu bewegen, doch noch rechtzeitig auszuziehen. Auch das wurde ich versuchen, wenn es anders nicht geht. Zur Not wuerde ich vielleicht sogar noch etwas drauflegen, wenn dies dann tatsaechlich zum gewuenschten Erfolg fuehrt.

Ich stelle mir da eine Vereinbarung vor, nach der ein Teilerlass der offenen Mieten gegen Genehmigung der Raeumung und vorlaeufigen Lagerung seiner Sachen erfolgen koennte und ein weiterer Teilerlass, wenn er die Sachen dann bis zu einem bestimmten Termin auch wirklich abholt (wenn sich denn keine Vereinbarung zur vollstaendigen Raeumung durch ihn selbst und zur rechtzeitigen Uebergabe des Zimmers erreichen laesst) .

Aber was auch immer ihr vereinbart, macht es so, dass du die Vereinbarung spaeter auch beweisen kannst. Nur fuer den Fall, dass er spaeter nichts mehr davon wissen will.

Ramin866 
Beitragsersteller
 07.06.2022, 02:00
@DerCAM

Ja ich habe gesagt, dass seine Sache in das Flur stehe und er sagte Polizei anruft. Alles habe ich gesprochen. Bei mir bleibt nur 1 Weg. Abschließend Stelle ich seine Sache im Flur und Schließe sein Zimmer und sage er hat alles abgeräumt und sein Schlüssel mir gegeben hat, wenn Polizei kommt.

Ramin866 
Beitragsersteller
 07.06.2022, 02:13
@DerCAM

Ich habe in WhatsApp einige Gespräche, dass er seine Meinung 3 mal geändert hat. Ich sage Polizei, dass er wieder seine Meinung geändert hat und will wieder zurück.

DerCAM  07.06.2022, 02:25
@Ramin866

Also hat er dir die Raeumung seines Zimmers nicht genehmigt. Dann darfst du es auch nicht raeumen und natuerlich auch nicht abschliessen. Die Schluessel, die dir ja nur zu Besichtigungszwecken uebergeben wurden, musst du ihm zurueck geben, wenn er das verlangt.

Die Polizei wird und kann da gar nichts machen. Er ist nach wie vor dein Untermieter und bis zur Rueckgabe der Mietsache auch deren rechtmaessiger Besitzer. Die Kuendigung aendert daran erst einmal gar nichts. Wenn Verhandlungen zu keinem Ergebnis fuehren und auch meine oben gemachten Vorschlaege nicht fruchten (oder du ihm kein entsprechendes Angebot machen willst), hilft nur eine Raeumungsklage.

Ramin866 
Beitragsersteller
 07.06.2022, 02:43
@DerCAM

Räumungsklage dauert 5 Monate und ich kann nicht momentan 2 Miete bezahlen. Ich lügen einfach, dass er selber abgeräumt hat und mir sein Schlüssel abgegeben hat und wir müssten am nächstem Tag Übergabe Protokol machen. Aber es wurde wieder bei ihm nicht geklappt und seine Meinung geändert wurde. Ich habe 4 Wichtige Vereinbarung mit ihm in WhatsApp, dass nächstem ein Paar Tagen er wieder seine Meinung geändert hat und ich sage, dass er wieder gleiche gemacht hat.

DerCAM  07.06.2022, 02:46
@Ramin866

Die rechtliche Situation haben wir bereits ausreichend diskutiert und einen Vorschlag fuer eine pragmatische Loesung hast du ebenfalls erhalten. Wenn du dich dennoch strafbar und auch zivilrechtlich angreifbar machen willst, dann mach das halt. Du wirst dann aber auch mit den Konsequenzen leben muessen.

Ramin866 
Beitragsersteller
 07.06.2022, 02:48
@DerCAM

Er kann aber nicht nachweisen, ich gemacht habe. Andereseite kann ich nicht für 5 Monate 2 Miete bezahlen. Ich muss vieleicht diesem Weg gehen.

Ramin866 
Beitragsersteller
 06.06.2022, 04:17

Fristlose kündigung ist mit Unterschrifft im Papier. Aber 3Monate Zeitfrist offizielle Brief in PDF ohne Unterschrifft wurde per WhatsApp geschickt. Er hat schon einen Brief unterschrieben, wenn er bis erste jedes Monat nicht Miete bezahlt, gibt in einem Monat das Zimmer ab und seit 2 Monat und 1 Woche hat kein Mietebezahlt.( weil er unpunktliche Miete bezahlte, haben wie solche Vereinbarung schriftlich gemacht). Kann ich ihm mit dem Brief sofort raus bekommen?

DerCAM  06.06.2022, 04:27
@Ramin866

Nein. Die angesprochene Vereinbarung ist gem. BGB § 569 Abs. 5 ohnehin unwirksam.

Die fristlose Kuendigung duerfte allerdings wirksam sein. Hilft nur nichts, wenn er trotzdem nicht freiwillig auszieht. Dann geht's wirklich nur mit einer Raeumungsklage.

Manchmal kann man einem eigentlich nicht auszugswilligen Mieter aber den Auszug mit Geld schmackhaft machen. Das kann die Prozedur erheblich verkuerzen und in deinem Fall ja auch die mit dem Nachfolgemieter zu erwartenden Probleme verhindern (weil du den neuen Mietvertrag ja nicht erfuellen kannst, wenn der alte Mieter noch drin ist).