Hallo,

Meine Hauptbeschäftigung ruht, da ich in Elternzeit bis Dezember 2022 bin. Habe beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob bis Ende Dezember 2022. Der Minijob ist befristet auf das Ende der Elternzeit im Dezember.

Aufgrund Schwierigkeiten im Geschäft habe ich einen Aufhebungsvertrag für Ende Mai bekommen und habe ab Juni 2022 einen neuen Arbeitgeber.

Da ich bei meinem ehemaligem Arbeitgeber viele Überstunden hatte (seit2021), wollte ich den Minijob behalten bis Ende Dezember und dann auslaufen lassen. Dieser ist ja sowieso befristet. Laut Personalabteilung geht das aber nicht und ich musste beide Beschäftigungen kündigen.

Jetzt werden mir die ganzen Überstunden auf die jeweilige Monate angerechnet und somit werde ich ab 2021 wieder sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet keinen Minijob mehr.

Meine Frage: ist es richtig, dass ich den Minijob ebenfalls kündigen musste zeitgleich zu meiner ruhenden Hauptbeschäftigung? Oder könnte dieser noch bis Ende der Befristung weitergeführt werden.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.