Muss eine Hausverwaltung nach Kündigung weitermachen bis eine neue gefunden ist?
Wir sind eine kleine WEG mit nur 6 Einheiten und Eigentümer. Unsere Hausverwaltung hat zu Ende des Jahres gekündigt. Wir sind darüber auch nicht unglücklich, da sie einer Kündigung unsererseits nur zuvor gekommen ist. Allerdings hätte unsere WEG erst gekündigt, wenn wir eine Nachfolge gefunden hätten. Dies ist nun nicht der Fall. Wir haben noch keine Hausverwaltung ab dem 1.1.22. Nun gibt es in der WEG 2 Aussagen: Die alte Hausverwaltung muss weitermachen bis eine neue beauftragt wurde. oder: Der Verwaltungsbeirat ist nun für alles zuständig.
Welche Aussage stimmt?
2 Antworten
Aus meiner Sicht stimmt weder die erste noch die zweite Aussage.
Der Vertrag mit der HV ist dann am 31.12. ausgelaufen. Es gibt keine rechtliche Basis auf der sie weiter für euch tätig sein sollte.
Bei einer WEG ohne Verwalter wäre aus meiner Sicht explizit zu beschließen wie in der Zeit verfahren werden soll. Der Vorsitzende der Beirates lädt zu der Eigentümerversammlung ein. Es ist aber nicht so dass der Beirat automatisch alle Aufgaben der Verwaltung übernimmt. im Gegenteil, per Gesetz ist die komplette Gemeinschaft hier automatisch in der Pflicht.
hier findest du ein paar Details dazu:
https://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/weg-ohne-verwalter/
Der Link hat mir sehr geholfen. Jetzt kann ich mir die entsprechenden §§ raus suchen. Ich bin im Verwaltungsbeirat. Damit kann ich mich jetzt besser schützen :-)
Die Hausverwaltung muss nur so lange weitermachen, wie der Vertrag noch läuft. Wenn eine Kündigungsfrist besteht, dann muss sie so lange weiter arbeiten, bis diese Frist abgelaufen ist. Es kommt also darauf an, wann der Vertrag ausläuft. Es ist auch egal, wer gekündigt hat.
Dabei ist egal, ob ihr eine neue Hausverwaltung gefunden habt. Denn das ist alleine das Problem der WEG.