Außerordentliche Und Fristlose Kündigung in der Probezeit und bezahlung?
Hallo Ihr lieben ,
Wie sieht es aus wenn man in der Probezeit eine ausserordentliche und Fristlose Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bekommen hat obwohl man noch bis zum 29.04 Krankgeschrieben ist und dies natürlich auch gemeldet und die AU abgegeben hat ordnungsgemäß und im Vertrag auch drin steht Kündigungsfrist 1 Monat während der probezeit bei beidseitiger Kündigung ?
Wer zahlt das Gehalt? Bis wann wird das Gehalt gezahlt ? Darf man überhaupt Ausserordentlich und Fristlos Kündigen Obwohl man AU alles ordnungsgemäß eingereicht hat ?
Ich bin erst seit 2 Wochen im Betrieb und habe mich bei meinen Kindern angesteckt die im Kindergarten gehen.
LG vielen dank
4 Antworten
das kann Ihnen niemand sagen, ich denke mal, die Kündigung wird zum 30.4. greifen.
kann mich noch erinnern, das ich 2004 genau in meiner krankenzeit Kündigung bekam. Mein AG hat mir in dem Monat damals und dem Folgemonat kein Lohn gezahlt, er argumentierte ... ein Buchhaltungsfehler... ja klar... nach 20 jahren Stelle bei dem AG...der wollte mir den Geldhahn damals abdrehen.
Hatte Rechtschutzversicherung und habe daneben auch Gewerkschaft genutzt...wenn sie beides nicht haben, müßen sie den Anwalt selber zahlen, aber ohne Anwalt gehts nicht.
Mein Anwalt wollte wissen, wann ich Briefkasten leere bzw wann der Postbote kommt... es kommt drauf an wann ich die Kündigung genau bekommen habe.. bzw mir zur Kenntnis gereicht ist.
Bei mir wurde damals im Rahmen einer Kündigungsschutzklage diese verworfen...den Lohn mußte er nachzahlen.
Es ist noch Zeit bis zum 29ten... waren sie schon beim Arbeitsamt?...sobald man von einer Kündigung Erkenntnis erlangt, sofort ab Arbeitsamt in Kenntnis setzen...
In den ersten 4 Wochen hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Du musst dich an deine Krankenkasse wenden und erhältst du ggfls. Krankengeld.
Die ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden und ist auch im Krankenstand zulässig. Wann hast du die Kündigung denn erhalten und womit wird die fristlose Kündigung begründet?
Du hast also am 15.4. das Arbeitsverhältnis begonnen mit vierwöchiger Kündigungsfrist, und hast Dich am 16.4. krankschreiben lassen für 2 Wochen.
Somit erhältst Du bis 29.4. Krankengeld und stehst anschliessend dem Arbeitgeber wieder zur Verfügung bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist.
Diesen Lohnanspruch für 30.4. bis 14.5. musst Du vermutlich einklagen. Leider müsstest Du einen Anwalt selbst bezahlen, aber das Arbeitsgericht ist behilflich.
Der Krankengeldanspruch bis 29.4 hängt m.E. nur davon ab, ob zum Zeitpunkt der Krankschreibung noch ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Insofern wäre es auch egal, wenn Du die fristlose Kündigung einfach akzeptierst.
Während der ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses, hast Du noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung - sprich Du musst Dich bezüglich Krankengeld an Deine Krankenkasse wenden. Für die dann verbleibenden Tage der vertraglichen Kündigungsfrist musst Du Deinen Arbeitswillen bekunden und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeiten - es sei denn der AG stellt Dich von der Kündigung frei. Bzw. Du verzichtest auf die Weiterbeschäftigung....
Was sind Gründe für eine Fristlose Kündigung? - FinanztipWill Dein Arbeitgeber Dir fristlos kündigen, dann muss er einen wirklich wichtigen Grund haben. Obwohl er in der Kündigung selbst nicht angeben muss, warum er außerordentlich kündigt, kannst Du verlangen, dass er Dir den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilt (§ 626 Abs. 2 Satz 3 BGB).
Ich würde umgehend ( schriftlich ) - am besten via Klage vor dem Arbeitsgericht - die Benennung des Kündigungsgrundes einfordern - bzw. die Einhaltung der regulären Kündigungsfrist.
https://www.arbg-rheine.nrw.de/infos/Formulare/zt_arbg_formulare/Muster_Kl.pdf
Du wirst nicht darum herum kommen, die Sache vor dem Arbeitsgericht klären zu lassen.
Parallel dazu Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
Ich habe Krankengeld schon bis zum 29.04 beantragt allerdings hab ich heute die ausserordentliche und Fristlose Kündigung bekommen bekomme ich trotzdem bis zum 29.04 Krankengeld?
so lange du AU bist bekommst du Krankengeld, auch wenn die Kündigung rechtens ist, oder die AU über die Beschäftigung hinaus besteht, du kannst dich erst Arbeitslos melden und ALG1 beantragen wenn du wieder gesund bist.
Ich bin seit dem 16.4 bis zum 29.4 Krankgeschrieben das weiss die Krankenkasse und auch der Arbeitgeber heute habe ich aus dem nix ein Schreiben bekommen Ausserordentliche und Fristlose Kündigung . Also ich wurde nicht kontaktiert mir wurde nur dieses Schreiben geschickt ich denke mal weil ich während der probezeit krank bin was anderes hab ich nicht getan da ich direkt am 2 . Halt krank war durch meine Kinder ich habe aber alles ordnungsgemäß gemeldet.
Ich habe jetzt nur schiss das ich kein Geld kriege und nur von 15.4 Wo ich den Job begonnen habe bis heute zur Kündigung.
Eigentlich müsste ich ja Krankengeld kriegen bis zum 29.4 weil ich bisdahin krank bin jetzt weiss ich nicht wie das mit der Ausserordentliche fristlosen Kündigung aussieht bis wann und von wenn ich mein Geld kriege