Falsches Datum bei Kündigung?


29.09.2021, 22:21

Sein Vertrag begann am 01.04.2021 mit einer Probezeit von 6 Monaten, mit 2 Wochen Kündigungsfrist.

3 Antworten

Könnte der Arbeitgeber jetzt nicht einfach gezahltes Gehalt ab dem 13.09.2021 zurückfordern auf der Grundlage, da auf der Kündigung der 13.09 steht?

Mal abgesehen davon, dass man nicht gezahltes Gehalt nicht zurückfordern kann: Nein, rückwirkende Kündigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Oder kannst du dir irgendwie vorstellen wie man bei 29.09. + zwei Wochen auf den 13.09. kommen könnte? Eine negative Kündigungsfrist wäre zwar eine innovative Idee, ist im BGB nicht vorgesehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

1.

Ein Fehler in einer Kündigung macht diese nicht unwirksam. Im Zweifel wird diese ausgelegt. In diesem Fall, da der AG einen Fehler gemacht hat, zu Gunsten vom AN.

2.

Hier jedoch ist der Fehler offensichtlich. Das Ausstellungsdatum ist der heutige Tag, Vermutlich wurde der Erhalt der Kündigung ebenfalls mit dem heutigen Datum unterschrieben. Deshalb ist Deine Befürchtung Blödsinn!

Eine Kündigung kann und darf im Übrigen nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Das widerspräche dem Sinn und Zweck von Kündigungsfristen!!!

Nein, kann er nicht. Der offensichtliche Tippfehler hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung zum rechtmäßigen Zeitpunkt am 13.10.