Teilzeit + Freiberuflich arbeiten + Scheinselbständigkeit?

2 Antworten

Wenn Du arbeitslos gemeldet bist, must Du Dir diese Nebentätigkeit genehmigen lassen. Um Kürzungen des ALG1 zu vermieden informiere Dich über die Konditonen unter dehnen es zu keinen Kürzungen kommt. Das ganze wird erst akut, wenn Du Rechnungen ausstellst.

Hast Du mal in Deinem AV nachgelesen und geprüft, ob Du überhaupt Kunden des EX-Arbeitgebers selbständig bedienen darfst!?!

Denn meist schützen sich AG per Klauseln im AV vor solchen Aktionen, hat auch was mit Loyalität zu tun!


Peterte 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 14:49

Ja das ist gestattet und möglich. Ich habe mich schon drüber informiert