Teilzeit + Freiberuflich arbeiten + Scheinselbständigkeit?
Hallo zusammen,
ich stehe derzeit vor folgendem Problem: Ich wurde in der IT-Branche entlassen und habe mich bereits als arbeitslos gemeldet. Seit 2019 bin ich jedoch auch als Freiberufler tätig und erhalte Tantiemen über Amazon KDP für meine Grafikdesigns. In der Firma, von der ich gekündigt wurde, gibt es einen Kunden, mit dem ich direkt zusammengearbeitet habe und der sehr zufrieden mit mir war. Dieser Kunde möchte gerne weiterhin mit mir arbeiten, allerdings würde das bedeuten, dass ich eventuell als freiberuflicher Systemadministrator tätig sein müsste. Ich möchte gerne weiter in der IT-Branche arbeiten, vorzugsweise als Freiberufler, habe jedoch Bedenken wegen der Gefahr einer Scheinselbstständigkeit, da ich dann nur diesen einen Kunden hätte.
Nun zu meiner Frage: Kann ich parallel in Teilzeit arbeiten, um krankenversichert zu bleiben, und zusätzlich als Freiberufler für diesen ehemaligen Kunden tätig sein? Besteht dabei das Risiko einer Scheinselbstständigkeit? Muss ich außerdem meine Fachkenntnisse gesondert nachweisen, oder reicht es aus, mich beim Finanzamt als Systemadministrator oder Ähnliches anzumelden?
Es gibt viele offene Fragen, die ich momentan zu klären versuche. Bitte lasst mich wissen, ob ich meine Frage verständlich formuliert habe.
2 Antworten
Wenn Du arbeitslos gemeldet bist, must Du Dir diese Nebentätigkeit genehmigen lassen. Um Kürzungen des ALG1 zu vermieden informiere Dich über die Konditonen unter dehnen es zu keinen Kürzungen kommt. Das ganze wird erst akut, wenn Du Rechnungen ausstellst.
Hast Du mal in Deinem AV nachgelesen und geprüft, ob Du überhaupt Kunden des EX-Arbeitgebers selbständig bedienen darfst!?!
Denn meist schützen sich AG per Klauseln im AV vor solchen Aktionen, hat auch was mit Loyalität zu tun!
Ja das ist gestattet und möglich. Ich habe mich schon drüber informiert