Darf Sparkasse einfach mein Konto kündigen?
Also ich hatte ein Konto bei der Sparkasse, ein ganz normales Girokonto. Ich hatte dann irgendwann einen Dispokredit beantragt, in Höhe von 4000€ der dann nach einem Jahr voll ausgereizt war durch meine Kaufsucht.
- Ratenkäufe von verschiedenen dingen. Da kommen wir dann auf eine Summe von ca. 19000€
Es war wirklich dumm von mir, ich weiß und ich habe dadurch gelernt. Keine Ratenkäufe mehr, Keine Sachen kaufen die neu raus gekommen sind.
Ich habe einen Anwalt aufgesucht und er kümmert sich jetzt um einen Schulden Bereinigungs Versuch. Er hat alle Gläubiger angeschrieben usw, dann hat er den Brief die ihm die Sparkasse geschickt hat mir geschickt, wie viel ich halt noch bei der Sparkasse offen hab. Ich wollte dann auf mein Konto schauen wie es aussieht und es war nicht mehr verfügbar. Ich habe heute angerufen und sie meinten das es gekündigt wurde durch dieses verfahren. Aber müssen sie das nicht vorher ankündigen? Der anwalts Helfer meinte das ebenfalls, aber jetzt bin ich mir nicht sicher ob und wie ich dagegen vorgehen soll oder kann da ich ja die miete irgendwie zahlen muss und jetzt kein einkommen dort drauf bekomme.
Ich bin wirklich verzweifelt gerade.
4 Antworten
Dafür dass du anwaltlich beraten wirst, war das eine ziemlich planlose Vorgehensweise. Dass die Bank Konto und den Dispo kündigt, ist eine oft übliche Konsequenz der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Denn diese läuft ja meistens darauf hinaus bzw. entspricht dies der Ankündigung, dass die Forderung der Bank nicht oder nicht vollständig erfüllt werden soll, oder sonst die Privatinsolvenz eingeleitet wird.
Damit kündigst du der Bank an, sie zu schädigen durch Nichterfüllung deiner Verpflichtungen und das berechtigt dann die Bank durchaus auch dazu, die Kündigung auszusprechen, wobei eigentlich eine angemessene Frist für die Kontoauflösung eingeräumt werden sollte.
Daher wird Schuldnern eigentlich dazu geraten sich zuerst mal ein Konto bei einer anderen Bank einzurichten, dieses in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln und das Gehalt auf dieses Konto umzuleiten. Erst danach sollte der Anwalt tätig werden mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, damit das was dir passiert ist, erst gar nicht möglich ist.
Sofern das dein Einziges Girokonto ist, stellst du einen Antrag auf Basiskonto.
Jedem Deutschen steht mindest ein Girokonto auf Guthabensbasis zu. Ergo auf zur Bank.
Was allerdings mit deinem Dispo passiert steht auf einem anderen Blatt.
Aber Achtung: Auch ohne die rechtswidrige Kündigungs-Klausel sind Sparkassen im Einzelfall berechtigt, Verträge mit Kunden zu kündigen. Für alle auf Dauer angelegten Verträge gilt nämlich von Gesetzes wegen: Die Parteien dürfen sie aus wichtigem Grund kündigen. Was das genau heißt, ist unklar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es ziemlich vage: „Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses (...) nicht zugemutet werden kann.“ Für sicher hält Jörg Schädtler, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft: Eine geplatzte Lastschrift rechtfertigt keine Kündigung. Dem Kunden müssen schon erhebliche Verletzungen seiner Vertragspflichten gegenüber der Sparkasse zur Last fallen, bis die ihm kündigen darf.
Sorry, Du hast doch bereits einen Anwalt, warum also hier noch großartig fragen!?!?!
Lasse das den Anwalt machen und gut ist!
für mich wäre da noch wichtiger, den Vermieter zu informieren...ohne konto keine Miete überweisen... 2mal keine Mietzahlung berechtigt zur Kündigung