Darf Sparkasse einfach mein Konto kündigen?

4 Antworten

Dafür dass du anwaltlich beraten wirst, war das eine ziemlich planlose Vorgehensweise. Dass die Bank Konto und den Dispo kündigt, ist eine oft übliche Konsequenz der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Denn diese läuft ja meistens darauf hinaus bzw. entspricht dies der Ankündigung, dass die Forderung der Bank nicht oder nicht vollständig erfüllt werden soll, oder sonst die Privatinsolvenz eingeleitet wird.
Damit kündigst du der Bank an, sie zu schädigen durch Nichterfüllung deiner Verpflichtungen und das berechtigt dann die Bank durchaus auch dazu, die Kündigung auszusprechen, wobei eigentlich eine angemessene Frist für die Kontoauflösung eingeräumt werden sollte.

Daher wird Schuldnern eigentlich dazu geraten sich zuerst mal ein Konto bei einer anderen Bank einzurichten, dieses in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln und das Gehalt auf dieses Konto umzuleiten. Erst danach sollte der Anwalt tätig werden mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, damit das was dir passiert ist, erst gar nicht möglich ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Sofern das dein Einziges Girokonto ist, stellst du einen Antrag auf Basiskonto.

Jedem Deutschen steht mindest ein Girokonto auf Guthabensbasis zu. Ergo auf zur Bank.

Was allerdings mit deinem Dispo passiert steht auf einem anderen Blatt.

Nur mit sachgerechter Begründung sind sie daher berechtigt, Kunden vor die Tür zu setzen, schrieben die Bundes­richter den kommunalen Kredit­instituten ins Stamm­buch. Kündigungs­recht im Einzel­fall

Aber Achtung: Auch ohne die rechts­widrige Kündigungs-Klausel sind Sparkassen im Einzel­fall berechtigt, Verträge mit Kunden zu kündigen. Für alle auf Dauer angelegten Verträge gilt nämlich von Gesetzes wegen: Die Parteien dürfen sie aus wichtigem Grund kündigen. Was das genau heißt, ist unklar. Im Bürgerlichen Gesetz­buch heißt es ziemlich vage: „Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berück­sichtigung aller Umstände des Einzel­falls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags­verhält­nisses (...) nicht zugemutet werden kann.“ Für sicher hält Jörg Schädtler, Vorsitzender der Schutz­gemeinschaft: Eine geplatzte Last­schrift recht­fertigt keine Kündigung. Dem Kunden müssen schon erhebliche Verletzungen seiner Vertrags­pflichten gegen­über der Sparkasse zur Last fallen, bis die ihm kündigen darf.


Sorry, Du hast doch bereits einen Anwalt, warum also hier noch großartig fragen!?!?!

Lasse das den Anwalt machen und gut ist!


tellerchen  21.06.2024, 21:35

für mich wäre da noch wichtiger, den Vermieter zu informieren...ohne konto keine Miete überweisen... 2mal keine Mietzahlung berechtigt zur Kündigung

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