Alten Bausparvertrag besparen oder auflösen?

Hallo liebe Finanzprofis.

Im Jahr 2016 habe ich neben einem Finanzierungskredit für unser Eigenheim einen Bausparvertrag abgeschlossen.

Die Bausparsumme betrug, bzw. beträgt nach wie vor 200T €. In den Monaten der Bauphase und auch in der ersten Zeit im neuen Eigenheim kristallisierte sich für mich heraus, dass ein besparen des Vertrages schlicht ein bisschen zu hoch gegriffen war - ergo habe ich nach kurzer Zeit die Sparrate auf 5 Euro minimiert.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Jetzt, 5 Jahre nach Einzug, hat sich die finanzielle Situation entspannt - ich wäre in der Lage den Bausparer zumindest mit einer Summe von 100-200 Euro zu besparen. Die Zinsen für das Darlehen würden sich irgendwann in ferner Zukunft auf 1,25% beziffern. Aktueller Kontostand aufgrund der Abschlussgebühr: -215€.

Meine konkreten Fragen:

  • Soll ich den Bausparer anfangen zu besparen? Gerne auch mit jährlicher Sonderzahlung von 2000€
  • Soll ich eher einfach kündigen weil es sich nie lohnen wird und die verlorenen 2000 € in Kauf nehmen, weil es einfach dumm war mir das Ding aufschwätzen zu lassen?
  • Wäre es möglich wenn ich einmalig 25T€ einbezahle dann doch recht rasch an das günstige Darlehen zu kommen? Oder darf man einen Bausparer nicht mit einer großen Sonderzahlung Zuteilungsfähig machen? Bei 40% (80T€ wäre der nämlich reif!)

Vielen Dank für Eure wertvollen Tipps in der Angelegenheit.

Bausparen, Bausparkasse, Bausparvertrag
Bausparkasse,Bonus einbehalten?

habe in 2015 einen bausparvertrag R der wüstenrot mit 660,00 € bonuszahlung erhalten,( 7 jahre eingezahlt und kein darlehen in anspruch genommen). im jahre 2013 wurde ich angesprochen doch einen neuen R-Vertrag abzuschließen,-bei dem würde dann alles wie bei dem alten Vertag laufen und am Ende käme bei Nichtinanspruchnahme wieder ein Bonus hinzu. auf mehrmalige Nachfrage in meiner zuständigen Filiale,-wie hoch denn der Bonus diesmal sei,-hieß es immer können wir nicht sagen,wird am Ende von der Haupstelle ausgerechnet.Es ist nie der Hinweis erfolgt: denken Sie daran am Ende den Bonus zu beantragen.Jetzt ist der Vertrag ausgelaufen, nach 7 Jahren, kein Darlehen in Anspruch genommen,-stelle ich bei der Auszahlung fest..kein Bonus bezahlt... nach telefonischer Rückfrage meines Sachbearbeiters in der Hauptstelle heißt es,... der Kunde hätte den Bonus beantragen müssen.-hat er nicht ,somit wird der Bonus einbehalten. es wird au § 3 verwiesen,-dort heißt es,... der Kunde -kann- rückwirkend eine Gesamtverzinsung beantragen, wenn er gleichzeitig auf das Darlehen verzichtet. mit diesem Kauderwelsch kann natürlich ein Nichtversicherungsfachmann etwas anfangen. nirgens liest man das wort " Bonus",-zumal man nach 7 Jahren und der Aussage der Filiale,,läuft alles wie beim alten Vertrag, auch nicht den §3 aus dem jahre 2012 liest. so behandelt man keine Kunden. habe Einspruch eingelegt und überlege mir Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. für eine Nachricht ihrer Fachleute wäre ich ihnen sehr dankbar, zumal die Wüstenrot versucht dieses Prozedere auch bei anderen Kunden durchzuziehen . vielen dank b.kalbitz  

Bausparen, Bausparvertrag
Bonuszins Übersparung Bausparvertrag Debeka?

Hallo,

ich habe einen Bausparvertrag (BS1) aus dem Jahr 2006 bei der Debeka. Durch Übersparen der Bausparsumme, hat die Debeka den Vertrag nun gekündigt. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass mir ein Anspruch auf Bonuszinsen lt. § 3 Abs. 3 ABB nicht mehr zustünde, weil ich nicht auf das Bauspardarlehen verzichtet habe. Ein Verzicht sei jetzt nicht mehr möglich, weil ich durch Übersparen keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen hätte.

Ich hatte eingewendet, dass ein Übersparen des Vertrages doch als konludenter Verzicht ausgelegt werden müsste. Schließlich habe ich das Darlehen tatsächlich nicht in Anspruch genommen. Darauf will sich die Debeka nicht einlassen. Während das Landgericht Nürnberg-Führt noch meine Ansicht geteilt hatte, gibt es inzwischen Urteile zu den Revisionsvefahren beim OLG Nürnberg. In diesen Verfahren obsiegte die Debeka.

Wirklich einleuchtend finde ich die Begründungen aus den Urteilen des OLG Nürnberg nicht. Aus meiner Sicht ist es eine reine Formalie an der sich die Debeka aufhängt. Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich kurz vor Erreichen der Bausparsumme auf das Darlehen verzichte oder es eben überspare. Für die Debeka sind daraus keine Nachteile entstanden.

Nun ist meine Frage, ob es bereits Erfahrungen anderer Bausparer mit dieser Problematik gibt? Gibt es noch andere anhängige Verfahren?

Bausparen, Bausparvertrag
LBS Angebot zum Tarifwechsel?

Hallo

Mein Sohn (21) hat zur Geburt von der Oma einen kleinen Bausparvertrag Vario 3 (73) bekommen, in den sie immer eingezahlt hat. Die Sparverzinsung liegt bei 2,50%.

Andauernd versucht die LBS es mit dubiosen Angeboten, meinen Sohn zu einem Tarifwechsel oder einer Auflösung dieses Vertrages zu bekommen.

Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber mein Sohn wird wahrscheinlich eh nie damit bauen oder so. Wir behalten diesen Bausparvertrag (in den wir monatlich nun selber das maximum das geht (24€) einzahlen auch nur, weil die Zinsen so hoch sind.

Der neue Tarif (Zuhause Flex 4) der uns nun wieder angeboten wird hat eine Sparverzinsung von 0,01% und einen monatlichen maximalen Regelsparbeitrag von 18€.

In dem Schreiben steht auch:

"Durch die niedrigeren LBS-Darlehenszinsen ist die Inanspruchnahme des LBS-Bauspardarlehens für Sie deutlich günstiger.

Der Tarifwechsel ist durch eine Sondergenehmigung bis zum 31.08.2020 kostenfrei.Wir verzichten auf 1.234,85€ für den Umstellungsausgleich. Das bedeutet für Sie: ihre bis zum 31.12.2019 kapitalisierten Guthabenzinsen bleiben unangetastet.

Darüber hinaus schreiben wir ihrem Konto den bis zum 31.12.2019 verdienten Bonus gut. Ansprüche auf Erstattung der Abschlussgebühr können ggf. entfallen."

Kann mir mal jemand ein wenig helfen dabei? Wir glauben das es nicht gut wäre diesen Tarifwechsel vorzunehmen. Wollen hier aber auch keinen Fehler machen. Wäre lieb wenn jemand einen guten Tipp hätte für uns.

Danke

Bausparvertrag
Was mit meinem uralt Bausparvertrag machen?

Hallo Experten,

meine Eltern haben für mich im Jahr 2001 einen Bausparvertrag bei der BHW (Dispo maxx 3) abgeschlossen. Die Bausparsumme beträgt 5000 Euro. Leider wurden bisher nur rund 10% eingezahlt und diese Summe jährlich mit 2% verzinst. Die letzte Einzahlung ist bestimmt schon 10 Jahre her.

Auf das Bauspardarlehen kann ich verzichten. Die Vertragsunterlagen sind leider nicht mehr vorhanden. Durch Internetrecherche habe ich zu dem Vertrag folgen Passus gefunden:

Verzichtet der Bausparer nach der Zuteilung auf das gesamte Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 4,25 % jährlich. wenn mindestens 7 Jahre seit Vertragsbeginn vergangen sind. Die Verzinsung wird jedoch nur für Guthabenbeträge bis zur Höhe der Bausparsumme vorgenommen.

Jetzt kenne ich mich mit Bausparvertragen nicht so aus, daher die Frage was ich mit dem Vertrag in der derzeitigen Niedrigzinsphase idealerweise machen kann?

Kann ich jetzt noch bis zur Bausparsumme weitersparen (ggf. auch mittels einer  großen Einmalzahlung) und mir dann das gesamte Guthaben rückwirkend  (für derzeit 17 Jahre) mit 4,25% verzinsen lassen? Das wäre für mich eine Stange Geld :-)

Natürlich könnte ich dies auch die BHW direkt fragen können, jedoch nach den vielen negativen Medienberichten zu BSV erhoffe ich mir hier neutralere Vorschläge.

Vielen Dank im Voraus.

Bausparen, Bausparvertrag
fristlose Kündigung eines Bausparvertrages während Ansparphase. Gibt es Vorfälligkeitsentschädigung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe einen alten Bausparvertrag. Diesen möchte ich nicht weiter besparen, da es mir sinnlos erscheint. Stattdessen kann ich das angesparte Geld derzeit gut gebrauchen.

Der Vertrag befindet sich in der Ansparphase und ist zu ca. 1.400€ von 11.000€ bespart. Die Zuteilung würde so lange dauern, bis ich den Vertrag quasi nicht mehr benötige. Dazu ist die Summe von 11.000€ auch nicht sonderlich hoch.

Jetzt habe ich zur Kündigung eine Frage:

In den Vertragsunterlagen zum Thema Kündigung steht:

*"(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang deiner Kündigung folgt, verlangen.

(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.

(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung des Bausparguthabens gekündigte Verträge aus können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermin verschoben werden."*

Heißt das ich komme an das Geld frühestens nach Kündgung und 6 Monaten ran?

Im Netz habe ich gelesen, dass auch eine Fristlose Kündigung möglich ist. Dabei würde eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% pro Monat vorzeitiger Kündigung anfallen. Ist das so richtig? Dazu steht halt nichts in den Vertragsunterlagen. Wenn es stimmt: Beziehen sich die 1% auf die angesparte Summe (1.400€), oder auf die gesamtsumme des Bausparvertrages, also 11.000€?

Danke für eure Hilfe, ich Hoffe der Text ist nicht all zu lang ;)

Bausparvertrag, Kündigung, Kündigungsfrist, Vorfälligkeitsentschädigung
Ist bei einer Baufinanzierung die Tilgung durch einen Bausparvertrag nicht sinnvoll?

Diese Frage wurde hier schon öfter gestellt und von der Bausparvariante wurde immer abgeraten. Die Argumente erscheinen mir nicht schlüssig. Um mir selbst ein Bild zu machen, habe ich es einfach durchgerechnet und möchte nun fundiert wissen, was ich vielleicht nicht bedenke.

Unsere Baufinanzierung hätte verschiedene Komponenten: Hypothek zu 249.000€, 50.000€ KfW-124, 50.000€ KfW-153. Die KfW-Programme haben maximal 10 Jahre Zinsbindung, können aus der Betrachtung im wesentlichen entfallen, aber für die Berechnung der theoretischen monatlichen Belastung nach Ablauf der Zinsbindung, rechne ich sie mit.

Das Ziel ist ein möglichst geringes Zinsrisiko bei gleichzeitig möglichst wenig insgesamt gezahlten Zinsen. Für den Vergleich verschiedener Modelle muss man es also einfach nur durchrechnen mit verschiedenen fiktiven Sollzinsen in 10 Jahren. Also jedes Modell einmal mit 3 %, einmal mit 4 %, einmal mit 6 % usw....

Welche Modelle werden verglichen? Modell 1 hat 10 Jahre Zinsbindung zu 1,95 %, anfängliche Tilgung ist 2 %. Modell 2 hat 15 Jahre Zinsbindung zu 2,35 %, selbe anfängliche Tilgung. Modell 3 ist wie Modell 1, nur wird hier die Tilgung stattdessen konstant in einen Bausparvertrag eingezahlt. Das heißt, weder steigt die Tilgungsrate über die 10 Jahre an, noch verringert sich der Zinsanteil der Hypothek. Nach 10 Jahren haben sich so ca. 50.000€ im Bausparvertrag angesammelt. Dieser Vertrag ist so vereinbart, dass er nach 10 Jahren zuteilungsreif ist. Die Zuteilungssumme beträgt ca. 142.000€, d.h. vereinbart ist eine Zuteilung bei 35 % Ansparsumme. Damit wird jetzt nach 10 Jahren ein Teil der Hypothek abgelöst. Ab dem 11. Jahr tilgt man die Hypothek mit 3,1 % anfänglicher Tilgung. Das entspricht dem Tilgungssatz von Modell 1 für Jahr 11. Für den Bausparvertrag ergibt sich eine anfängliche Tilgung von ca. 5,04 %. Das Bauspardarlehen von ca. 92.000€ wird fest mit 2,35 % verzinst bis zum Ende der Laufzeit (ca. weitere 17 Jahre). Die Zinsen, die man die ersten 10 Jahre auf die Ansparung erhält, sind vernachlässigbar gering (wurden aber mitberechnet).

Nun habe ich das also mit verschiedenen fiktiven Sollzinsen in 10 Jahren durchgerechnet und komme darauf, dass das Bausparmodell** immer signifikant besser abschneidet**. Selbst wenn man in 10 Jahren zu 3 % verzinsen kann. Mit steigenden angenommenen Sollzinsen wird der Vorteil des Bausparmodells immer krasser, bei 6 % angenommenen Zinsen sind es gegenüber dem Modell ohne Bausparvertrag 35.000€ weniger insgesamt gezahlte Zinsen. Die angehängten Grafiken visualisieren das. Sie zeigen, wie die Zinssumme mit den Jahren anwächst.

So, wo ist nun mein Denkfehler, was habe ich nicht bedacht?

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Baufinanzierung, Bausparvertrag

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