Anspruch auf Gehaltserhöhung nach der Kündigung?
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich habe schon versucht über die Suche etwas passendes zu finden. Leider ohne Erfolg..
Daher stelle ich die Frage Mal hier ein, in der Hoffnung dass jemand schonmal eine Ähnliche Situation hatte beziehungsweise weiß, wie es rechtlich geregelt ist.
Zur Sachlage:
Ich hatte Ende Mai meine Kündigung bei meinem jetzigen Arbeitgeber eingereicht. Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Mein letzter Tag wäre daher der 31.08.
Nun wurde Anfang Juni verkündet, dass auf Grund der im April erstellten Leistungsbeurteilung (für das vergangene Jahr) eine Gehaltserhöhung mit dem Juni Gehalt erfolgt. In der Regel bekommen alle Mitarbeiter mit gleicher Bewertung auch die gleiche Erhöhung. Die letzten 7 Jahre gab es daher immer eine Erhöhung zwischen 2-3%.
Wisst ihr ob mir diese Erhöhung nun gestrichen werden kann, da ich gekündigt habe? Beziehungsweise ob ich nun trotzdem ein Anrecht auf die Gehaltserhöhung habe?
Ich wäre euch sehr dankbar :)
Viele Grüße,
Sparfuchs
2 Antworten
Rein rechtlich bist du bis zum 31.08 ein normaler Mitarbeiter wie jeder andere. Somit hast du bis dahin die gleichen Rechte und Pflichten.
Außer es wurde in deinem Arbeitsvertrag etwas spezielles diesbezüglich vereinbart.
Ich habe selbst schonmal eine rückwirkend geltende Erhöhung nachträglich ausbezahlt bekommen, obwohl ich nicht mehr für den AG tätig gewesen bin. Dies aus dem Grund, dass ich zu dem Zeitpunkt und den Folgemonaten bis zum Kündigungszeitpunkt rechtlich Anspruch darauf gehabt habe.
Das hängt davon ab, wie die genaue Regelung ist.
Wenn bei der Mitteilung, wonach es eine Gehaltserhöhung gibt, noch weitere Bestimmungen hat, wie z.b. dass das nur für ungekündigte, oder solche die noch bis Jahresende da sind, etc. gilt, dann nicht.
Wenn es keine Einschränkungen dieser Art gibt, dann gilt die Gehaltserhöhung auch für Dich.