Aufhebungsvertrag abglehnt?
Hallo!
Ich wurde betriebsbedingt, Coronabedingt gekündigt.
Kündigung wurde mir vorab gereicht, Im August, aber die Daten sind ausgestellt 02.09. 2021 ordentlich gekündigt zum 30.09.2021.
Unterschrift wurde von Chefin und mir auf den 02.09 gesetzt!
Ist untypisch, aber eine Kollegin im Team durfte von der Kündigung aus verschiedenen Gründen nicht wissen!
Nun habe ich mich für eine Umschulung entschieden, diese beginnt aber jetzt zum 01.09.
Ich versuchte einen Aufhebungsvertrag zu erwirken und wurde abgelehnt.
Da meine Chefin in den Urlaub fahren möchte. Und ich mich an unseren Vertrag halten muss. Sie ist im Gespräch ausfallend und persönlich inakzeptabel mir gegenüber aufgetreten und gab als Verneinung zum Aufhebungsvertrag nur emotionale und persönliche Gründe an.
Zudem sie mir drohte sollte ich mich nun krank melden und nicht weiter zur Verfügung stehen.. Dann würde sie Anzeige erstatten.
Unser Verhältnis war immer bestens, doch nun weiß ich nicht weiter.
Ich möchte aus dem Job heraus und neue Perspektiven in der Umschulung wahrnehmen
Wie würdet ihr Euch verhalten?
2 Antworten
Wenn sie dich kündigt, dann darf sie deine weitere Berufliche Wahl nicht behindern, im Gegenteil sie ist dazu verpflichtet, dich zu unterstützen, z.b. dich für Vorstellungsgespräche freizustellen.
Ob diese Pflicht soweit geht, dich vorher aus dem Vertrag zu entlassen, damit du anderweitig vorher anfangen kannst oder wie in deinem Fall eine Umschulung machen kannst, bin ich mir nicht ganz sicher, aber jeder Chef, der einen Angestellten kündigt sollte eigentlich darauf bedacht werden, das dieser auch schnellstens geht.
Und diese unrechtmäßige Vordatierung ( deren Sinn überhaupt nicht nachzuvollziehen ist ) solltest Du mal mit einem Anwalt klären.
Mal davon abgesehen - was würde diese Chefin denn machen wollen, wenn Du ab morgen real arbeitsunfähig bist?
Andererseits würde ich der Dame erklären, dass Du ansonsten eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht anstrengen wirst..... einen Termin beim RA, um eine solche in die Wege zu leiten, hättest Du bereits für den 2. September vereinbart.