Aufhebungsvertrag abglehnt?

2 Antworten

Wenn sie dich kündigt, dann darf sie deine weitere Berufliche Wahl nicht behindern, im Gegenteil sie ist dazu verpflichtet, dich zu unterstützen, z.b. dich für Vorstellungsgespräche freizustellen.

Ob diese Pflicht soweit geht, dich vorher aus dem Vertrag zu entlassen, damit du anderweitig vorher anfangen kannst oder wie in deinem Fall eine Umschulung machen kannst, bin ich mir nicht ganz sicher, aber jeder Chef, der einen Angestellten kündigt sollte eigentlich darauf bedacht werden, das dieser auch schnellstens geht.


Herbsblume 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 18:11

Mich stört halt ihr Verhalten, dass sie nun nach mehreren Jahren Zusammenarbeit und keine Krankmeldung meinerseits so heftig reagiert.

Dass sie mich nur zwingt noch zu bleiben wegen ihrem Urlaub.

Ich habe mich laut in meiner Kündigung geschriebenen SGB3 daran gehalten mich nach einer neuen, anderen Stelle um zusehen. Ob es nun eine Umschulung ist oder Job dürfte egal sein.

Ich werde am Montag schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen.. Da ich auch nicht sicher bin, ob sie mir eine Krankmeldung verweigern darf. Unser Arbeitsverhältnis ist nun gestört und ich kann so nicht mehr mit Freude und ohne Gedanken dort sein..

Und diese unrechtmäßige Vordatierung ( deren Sinn überhaupt nicht nachzuvollziehen ist ) solltest Du mal mit einem Anwalt klären.

Mal davon abgesehen - was würde diese Chefin denn machen wollen, wenn Du ab morgen real arbeitsunfähig bist?

Andererseits würde ich der Dame erklären, dass Du ansonsten eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht anstrengen wirst..... einen Termin beim RA, um eine solche in die Wege zu leiten, hättest Du bereits für den 2. September vereinbart.


Herbsblume 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 18:36

Ja ich werde Montag da habe ich meinen freien Tag, sofort einen Anwalt einschalten.. Dankeschön, so ähnlich dachte ich mir es auch und meine Familie..