Aufhebungsvertrag abglehnt?

2 Antworten

Wenn sie dich kündigt, dann darf sie deine weitere Berufliche Wahl nicht behindern, im Gegenteil sie ist dazu verpflichtet, dich zu unterstützen, z.b. dich für Vorstellungsgespräche freizustellen.

Ob diese Pflicht soweit geht, dich vorher aus dem Vertrag zu entlassen, damit du anderweitig vorher anfangen kannst oder wie in deinem Fall eine Umschulung machen kannst, bin ich mir nicht ganz sicher, aber jeder Chef, der einen Angestellten kündigt sollte eigentlich darauf bedacht werden, das dieser auch schnellstens geht.


Und diese unrechtmäßige Vordatierung ( deren Sinn überhaupt nicht nachzuvollziehen ist ) solltest Du mal mit einem Anwalt klären.

Mal davon abgesehen - was würde diese Chefin denn machen wollen, wenn Du ab morgen real arbeitsunfähig bist?

Andererseits würde ich der Dame erklären, dass Du ansonsten eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht anstrengen wirst..... einen Termin beim RA, um eine solche in die Wege zu leiten, hättest Du bereits für den 2. September vereinbart.