Falls jemand noch drei Tage Resturlaub übrig hat ( vor Pensionsbeginn).... Kann man sich den auszahlen lassen, oder verfällt er mit Pensionsbeginn,.....?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Urlaub der genommen werden kann, muss auch genommen werden.

Wenn also der Vorgesetzte nicht darauf beharrt, dass Du bis zum letzten Tag bleiben musst, ist der Urlaub zu nehmen.

Nur wenn er verweigert wird, kannst Du die Auzahlung beanspruchen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Grundsätzlich hat der zukünftige Pensionär seinen Urlaub zu beantragen.

Nur wenn der AG diesen aus dienstl./betrieblichen Gründen verwehrt, wird dieser wohl ausgezahlt werden müssen.

So zumindest meine laienhafte Rechtsauffassung dazu!


wfwbinder  21.08.2024, 07:44

Sehe ich ebenso.

Gewähren oder Auszahlen.