Falls jemand noch drei Tage Resturlaub übrig hat ( vor Pensionsbeginn).... Kann man sich den auszahlen lassen, oder verfällt er mit Pensionsbeginn,.....?
, ...... falls man ihn vorher nicht antritt?
Ein guter Bekannter von mir ist Telekombeamter , (der zu einer externen Firma beurlaubt ist) der will jetzt aber in Pension gehen. Er hat noch 3 Tage Resturlaub übrig, ..... hat aber kein Interesse daran, jetzt vor Pensionsbeginn noch diesen Urlaub zu nehmen. Wie ist die gesetzliche Lage? Muss der Arbeitgeber den Urlaub auszahlen, falls man den Resturlaub nicht nimmt, oder verfällt dieser dann?
3 Antworten
Urlaub der genommen werden kann, muss auch genommen werden.
Wenn also der Vorgesetzte nicht darauf beharrt, dass Du bis zum letzten Tag bleiben musst, ist der Urlaub zu nehmen.
Nur wenn er verweigert wird, kannst Du die Auzahlung beanspruchen.
Grundsätzlich hat der zukünftige Pensionär seinen Urlaub zu beantragen.
Nur wenn der AG diesen aus dienstl./betrieblichen Gründen verwehrt, wird dieser wohl ausgezahlt werden müssen.
So zumindest meine laienhafte Rechtsauffassung dazu!
Gewähren oder Auszahlen.