Kann ich im Probemonat kündigen ohne hingehen zu müssen?

4 Antworten

Probemonat wo? Fitnesscenter? du kündigst einfach schriftlich per Einwurfeinschreiben.

Arbeit nein. allerdings kann man in der Probezeit mit 2 Wochen kündigen, ergo kündigen und schauen wie dein AG reagiert. Einige AG steuern dich dann von sich aus aus, , d.h. du musst nicht Arbeiten, die Restzeit wird verrechnet mit Urlaub und Überstunden.

Also ich weiß es ist nicht die ,,beste” Lösung, aber zumindest eine Idee. Du kannst per Post kündigen und dich krankschreiben lassen.

! Dabei nicht vergessen das Krankschreiben, deinem Arbeitgeber zukommen zu lassen!

Und am besten mit Sendungsnummer versenden, damit keine ,,Fehler” passieren. :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schubert610  20.10.2022, 22:28

da der Chef 1 und 1 zusammenzählen kann, ist es ein leichtes einen Zusammenhang zwischen Kündigung und AU herzustellen, und daher wird es dann keine Lohnfortzahlung geben, die gibt es die ersten 4 Wochen im neuen Job bei Krankheit sowieso nicht, und Krankengeld wird bei dem Verdacht von der Krankenkasse auch gestrichen.

Eifelia  20.10.2022, 22:14

Warum sollte man sich zur Kündigung eines PROBEmonats krank schreiben lassen (müssen)?

Schmackhaft  20.10.2022, 22:19
@Eifelia

Es wurde geschrieben, dass die Person nicht hingehen möchte daher habe ich angenommen, dass es sich auf den weiteren Verlauf der Tätigkeit bezieht. Wenn man schon nicht persönlich kündigt, wird es bestimmt später angesprochen deswegen kam ich (durch meinem Gedankengang) zu diesem Entschluss.

Eifelia  20.10.2022, 23:28
@Schmackhaft

Ich gehe tatsächlich bei dem Begriff "Probemonat" nicht von einem Arbeitsverhältnis aus. Ich habe eher einen Probemonat im Fitnessstudio o.ä. vor Augen... auch die gewählten Schlagworte helfen da nicht weiter.

Ich hätte wohl eher meinem ersten Impuls folgen und fragen sollen, wovon eigentlich die Rede ist.

Weglaufen ist nicht nur feige!

Arsch in der Hose haben, zum Chef gehen, alles besprechen und kündigen oder im Einvernehmen den AV aufheben!

Alle Verträge können schriftlich gekündigt werden.