Kündigungsfrist zum1. Kündigen zum 17. anfangen?

2 Antworten

Wenn Du z.B. am 1.12. zum Monatsende hin kündigst, besteht kein Anspruch auf ALG I, weil dort wegen selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit eine 12-wöchige Sperre greifen würde. ( Also kannst Du auf eine Arbeitslosmeldung verzichten )

Hinsichtlich Deiner Krankenversicherung wärest Du bis zu einem Monat kostenfrei weiterversichert - nennt sich : „nachgehender Leistungsanspruch“.

https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistungsanspruch/

Hmmm ........

Bei einer vierwöchigen Kündigungsfrist kannst Du aktuell nicht mehr zum 1.12. kündigen.

Und niemand MUSS sich arbeitslos melden, allerdings musst Du dann das finanzielle mit Deiner Krankenkasse selbst regeln/klären, wenn Du dich nicht arbeitslos meldest.