Kündigung wegen schlechter Noten - Beamtenanwärterin Finanzamt?
Hallo! Ich mache zur Zeit eine Ausbildung beim Finanzamt (mittlerer Dienst). Die Noten des Einführungslehrgangs waren nicht gut. Die Ergebnisse des Zwischenlehrgangs stehen noch aus, aber ich habe kein gutes Gefühl. Mein Ausbilder hat schon mit mir gesprochen und mich gefragt, ob das überhaupt das Richtige ist. Ich lerne viel und ich möchte das auch wirklich schaffen, tue mich aber noch schwer mit den Themen. Können die mich entlassen, wenn die Noten vom Zwischenlehrgang auch nicht gut ausgefallen sind? Ich bin übrigens 16 Jahre alt.
Danke und viele Grüße
3 Antworten
Eine Entlassung wegen zu schlechter Noten ist theoretisch möglich, hier ein Auszug aus der bayerischen Regelung:
"Insbesondere bilden auch Leistungsdefizite, bei denen selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass diese Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können, einen sachlichen Entlassungsgrund."
Nach meiner Erfahrung wird dir aber in der Regel die Möglichkeit gegeben dich bis zur Abschlussprüfung zu verbessern. Du müsstest schon wirklich durch quasi alles Prüfungen fallen. Also Kopf hoch und gib dein Bestes.
Die grundsätzliche Frage, die du dir stellen musst, ist die, ob dir die Thematik überhaupt liegt.
Vielleicht solltest du dir überlegen, ob nicht eine andere Laufbahn geeigneter wäre, z.B. bei der Gemeinde, dem Landkreis, oder eine andere Behörde.
Es hat keinen Zweck weiterzumachen, wenn dir die Steuerthematik nicht liegt, das macht dich nicht glücklich im Leben.....
In Bayern geht das bzw. wird das dann nahe gelegt, dass man kündigen soll.