Strom und Gas kündigen?
Ich bin Hauptmieter und habe meiner Untermieterin mit 6 monatiger Kündigungsfrist gekündigt. Der Termin für Ihren Auszug ist zum 30.04.22. Ich bin mittlerweile Ausgezogen. Jetzt würde ich gerne Strom und Gas kündigen darf ich das obwohl Untermieterin nicht auszieht sie auch erst 2mal Strom bezahlt hat.
Und wie sieht es mit der Einbauküche aus darf ich sie obwohl sie noch drin wohnt verkaufen
2 Antworten
Du darfst weder Gas noch Strom "absperren lassen" - allerdings kannst Du die Untermieterin auffordern mit Wirkung Datum X sich selbst bei den Versorgern anzumelden.
Deine Untermieterin benötigt keine Einbauküche - es reicht im Falle X ein kleiner Schrank auf dem sie eine Kochplatte betreiben kann.
Jetzt würde ich gerne Strom und Gas
Natürlich, ich würde an deiner Stelle nicht mehr warten, denn sollte die Untermieterin nicht ausziehen und der Verbrauch läuft weiter auf deinen Namen,dann rate mal wer zahlen muß.