Minijob Kündigung erfragen?

2 Antworten

Die ALG Sperre entsteht dann, wenn du deinen Job selbst verschuldet verlierst. Wenn du also selber Kündigts, einen Aufhebungsvertrag unterzeichnest oder dich dein AG kündigt, weil etwas unhaltbares vorgefallen ist, z.b. Diebstahl oder Gewat deinerseits.

Wenn dir der AG aus Arbeitstechnischen Gründen kündigt, dann bekommst du keine Sperre.


Anni234 
Beitragsersteller
 13.09.2023, 23:49

Ist nicht so einfach 😔 ich hatte die Spirale reinbekommen und bin 14 Tage weggeblieben von der Arbeit ,hatte die frauenartzin drum gebeten mir eine Krankmeldung auszustellen die meinte kann sie nicht dafür muss ich zum Arzt . Der Arzt sagte aber das muss die frauenartzin machen weil ich an dem Tag behandelt wurde von ihr,sie hat mir aber keine ausgestellt und somit habe ich keine Krankmeldung! Habe versucht den Chef es zu erklären aber mit keinen Erfolg und ich habe dann die Kündigung bekommen . Deswegen wollte ich das wissen wegen der age und so.

Eifelia  14.09.2023, 06:04
@Anni234

2 Wochen krank nach Einsetzen der Spirale ?! Was ist denn da schiefgelaufen?

Anni234 
Beitragsersteller
 14.09.2023, 07:06
@Eifelia

Ich hatte vorher die 3 Monatsspritze und habe die abgesetzt . Durch die Spritze hab ich keine Periode mehr und die Spirale wurde mir dann so eingesetzt normalerweise halt wenn man die Periode hat und das waren echt schmerzen die anhielten dadurch kamen die 2 Wochen .

correcta  14.09.2023, 07:43
@Anni234

Also wenn man 2 Wochen ohne AU fehlt und es nicht schafft, sie von irgendeinem Arzt zu kriegen, brauch man sich nicht über eine Kündigung und Sanktionen wundern. Die Sanktion ist doch verständlich. Du hättest dich am selben Tag bemühen können, sie von einem anderen Arzt zu kriegen und wenn und 5 verschiedene anrufst… aber dir war der Job anscheinend nicht wichtig.

Eine Sanktion seitens des JC's würde nur erfolgen, wenn Du Deine Kündigung schuldhaft herbeigeführt hättest.

ich hatte die Spirale reinbekommen und bin 14 Tage weggeblieben von der Arbeit

"Unentschuldigtes" Fehlen bei der Arbeit gilt logischerweise als selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit.