Ich brauche eure Hilfe!?

senior1  06.06.2023, 21:05

Wurde der genannte Zeitaufwand von 2,5 Stunden im Vertrag genannt bzw. beschrieben?

Zyp1702 
Beitragsersteller
 06.06.2023, 21:14

Im Vertrag steht das ich um 03:15 anfange und bis 06:15 fertig sein muss. Aber das haut garnicht hin ich muss um die 130 Kilometer fahren fange immer um 02:30 an bis 06:45

3 Antworten

Der Vertrag ist rechtlich gesehen nichtig (also ungültig), da die genannte Uhrzeit nicht einzuhalten ist. Somit entfällt auch jegliche Kündigungsfrist.

Für die bisher geleistete Arbeit eine Rechnung erstellen (wieviele Tagen wieviele Euro?). Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass du diese anstandslos bezahlt bekommst. Aber wenn das Unternehmen von dir Geld sehen will, muss es dich verklagen.

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht mehr nötig.

Handelt es sich um das Unternehmen Morgengold?

Dann schau' dir mal die Bewertungen an. Es gibt zwei Kategorien: Kunden + Zusteller.


Amado  07.06.2023, 21:07

Wo steht denn dass das eine Person ausliefern muss? Bei einem Werkvertrag steht es dem Auftragnehmer frei dafür auch 10 Personen einzusetzen.

Ob der Vertrag nichtig ist, lässt sich ohne detaillierte Prüfung und per Ferndiagnose eher nicht sagen.

Aber ich persönlich muss sagen ich finde solche Verträge grauenhaft. Hier liegt in meine Augen ganz klar eine nichtselbständige Tätigkeit vor. Aber leider lässt der Gesetzgeber da scheinbar genug Spielraum für solche grenzwertigen Dinge. Man merkt der Formulierung der Frage ja schon an, dass der Fragesteller kein versierter Unternehmer sondern ein ausgenutzter "Angestellter" ist

senior1  07.06.2023, 21:10
@Amado

Brötchenauslieferung ist nie ein Werkvertrag.

Ein Werkvertrag nach § 631 BGB liegt vor, wenn sich ein Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines bestimmten Werks verpflichtet und dafür vom Auftraggeber (Besteller) entlohnt wird (Werklohn). Wichtig: Der Unternehmer muss einen definierten Erfolg erreichen und nicht einfach eine Dienstleistung erbringen.

Beuspiele: Bau eines Industriegebäude, Bau eines Atomkraftwerk,

Amado  07.06.2023, 21:13
@senior1

Das sehe ich persönlich genau so . Deckt sich aber nicht mit der Rechtslage bzw Rechtssprechung.

Hier wurde zum Beispiel sogar die Vertragsstrafe explizit als gültig und nicht unangemessen eingestuft:

https://openjur.de/u/2145122.html

Alarm67  16.06.2023, 19:50

Die Fragestellerin erzählt nicht alles!!!!

Sie hat gerade einmal einen Tag diese selbständige Tätigkeit aufgenommen und ist dann sofort dort nicht mehr hin.

"Danke für die Antwort, aber ich bin offiziell nicht selbstständig da ich direkt am nächsten Tag gekündigt haben und noch nichtmal einen Gewerbeschein habe"

Das man in den ersten Tagen und/oder ein/zwei Wochen länger als vorausgesagt benötigt, sollte jeder mit Hirn und Verstand wissen.

Und was die Fragestellerin auch nicht kapiert, nimmt diese eine selbständige Tätigkeit auf, unterschreibt einen Vertrag, dann ist sie auch selbständig.

Die Anmeldung läuft dann parallel.

Außnahme:

Ein Gericht stellt fest, dass überhaupt keine selbständige Tätigkeit vorliegt!

Zyp1702 
Beitragsersteller
 13.06.2023, 17:39

Können sie mir vielleicht nochmal schreiben wie genau die Rechnung geschrieben wird ? Er meint ich soll auch meine steuernummer schreiben und eine eindeutige Rechnungsnummer

Zyp1702 
Beitragsersteller
 09.06.2023, 06:17

Ich habe noch eine Frage, heute habe ich erfahren von einem der dort arbeitet, dass der auch den Mitarbeitern erzählt das ich eine Strafe zahlen muss usw. Ist das in Ordnung ? Weil man kann doch einfach nicht anderen Mitarbeitern so reden und schlecht darstellen

Zyp1702 
Beitragsersteller
 09.06.2023, 06:14

Hallo, danke für deine Antwort. Genau das ist das Unternehmen Morgengold leider grauenhaft. Wie gesagt ich bereue es so sehr das ich den Vertrag überhaupt unterschrieben habe, indem Moment denkt man sich wow das ist aber toll und die überzeugen auch einen… aber ich versuche es gerade zu klären. Es reicht defentiv die 2,5 Stunden nicht aus.

krankgeschrieben ist krankgeschrieben...

und noch dazu kann dich dein chef nicht kündigen...solange du krank bist...also bleib da krank und kümmere dich um dein zukünftiges Kind

wenn du jetzt trotz krank wieder arbeitest, riskierst du noch schnell eine etwaiige kündigung...

das ist das Problem deines chefs nicht deines...

derlei Lieferdienste sind eher kontraproduktiv, gut in der Not greift man nach jedem Job...aber die Fluktuaion ist in diesen Jobs sehr hoch...

bei mir an der Haustür wechselt der Zeitungsdienst alle paar wochen, weil die sich 5std lang den wolf laufen....und sehr wenig verdienen

Einguter Freund hat nach mehreren Monaten den Seniorenmenüdienst aufgegeben...durch den Stress und Zeitdruck hatte er sich 8 Bußgeldpunkte eingeheimst...ansonsten war das nicht zu schaffen...und fast jeder Senior wollte minutenlang quatschen mangels anderer Kontakte...

also mach dir ggü deinem chef keine Gedanken...dem ist das egal hauptsache du fährst....was anderes interessiert den da nicht...


Amado  06.06.2023, 14:44

Sie ist selbständig. Dem Auftraggeber kann es egal sein ob sie krank ist oder nicht. Sie hat einen Werkvertrag über die Auslieferung von Brötchen und muss den rechtlich gesehen erfüllen.

senior1  07.06.2023, 20:49
@Amado

Der Vertrag ist rechtlich gesehen nichtig.

Was jetzt? Selbständig oder angestellt? Zwingen kann doch dein "Chef" kaum, wenn ein ärztliches Zeugnis die Arbeit untersagt.


Eifelia  06.06.2023, 15:23

Als Selbständige ist sie aber diejenige, die eine Ersatzkraft besorgen muss.

Tiiii  06.06.2023, 15:30
@Eifelia

Ja. Oder eine Vertragsstrafe zahlen. Das muss aber dem Vertrag entnommen werden.

Zyp1702 
Beitragsersteller
 06.06.2023, 16:57

Noch habe ich mich nicht selbstständig gemacht also man muss glaube einen Schein vom Rathaus besorgen (nebengewärbe?) macht das trotzdem viel aus ?

Zyp1702 
Beitragsersteller
 06.06.2023, 17:11
@Zyp1702

und noch eine Frage, kann ich die selbstständig die eigentlich noch nicht besteht einfach aufgeben ?