Moin!
ich würde gerne wissen, wie die Lage ist, wenn ich zum 1.12. kündige, allerdings erst am 17.1 bei der neuen Stelle anfangen möchte.

Muss ich mich für die 2 Wochen arbeitslos melden?

Es besteht die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Gruß, Gravenger