Telefonanschluss im Todesfall?
Hallo,
mein Verwandter ist vor einer Woche verstorben und ich möchte seinen langjährigen Festnetzanschluss bei der Telekom noch etwas weiter laufen lassen bis alles geregelt ist. Als Erbe übernehme ich wohl automatisch seinen Vertrag. Ein neuer Vertrag wäre ungünstig, da zwei Jahre Laufzeit und ich habe bereits selbst einen Vertrag bei der Telekom.
Ist eine fristlose Kündigung wg. Todesfall auch nach z.B. drei Monaten noch möglich? Oder greift die ordentliche Kündigungsfrist (drei Monate)?
Ebenfalls die Frage, wie es sich mit dem Kabelanschluss von Vodafone verhält?
Danke und Gruß
3 Antworten
Die Kündigungsfrist ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit 1 Monat zum Vertragsbeginn. Wenn Du nun den Anschluss 2 Monate weiter nutzen willst, was hindert Dich daran den Anschluss zum Ende des 2. Monat jetzt zu kündigen.
Die Telekom nimmt es ganz genau:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kuendigung/kuendigung-im-todesfall?samChecked=true
Entweder Übernahme oder fristgemäße Kündigung. Ein Recht auf fristlose Kündigung gibt es nicht.
Wie ich aus einem Trauerfall in der Familie weiß ist das bei Vodafone nicht anders.
Die alten Verträge hast Du automatisch durch Erbfolge übernommen. Da sollte man ganz einfach mit der Kündigung warten. Ist im Übrigen ohnehin angesagt. Die Anbieter erwarten den Nachweis der Erbfolge und dafür läßt sich das Nachlassgericht Zeit. Bei mir jedenfalls wollte man es mit der im Link genannten Sterbeurkunde nicht belassen.
bei mir damals auch nicht... da könnte ja jeder anrufen...ohne Sterbeurkundenkopie ging nirgendwo was...
Ich konnte alles ohne Erbschein oder Testament abwickeln. Manches habe ich auch bereits ohne Sterbeurkunde gekündigt und diese dann nachgereicht (ich habe sie erst nach 6 Wochen erhalten).
Ich meine, die Telekom hat die Kündigung dann fristlos angenommen.
Ich würde auch einfach mit der Kündigung warten. Und wenn man ohnehin einen Erbschein beantragt, kann man sich ja damit notfalls herausreden.
Das muss man in jedem Fall schriftlich machen. Weil die Telekom ist dafür bekannt, gerne die Mindesvertragslaufzeit neu zu starten, wenn irgendwas geändert werden soll.
Du kannst den Todesfall auch in 3 Monaten melden und dann den Anschluss kündigen. Das muss nicht jetzt sofort sein.
Ja gut, ich würde den alten Vertrag ja zunächst übernehmen - wenn das möglich ist - wollte aber keinen neuen mit zweijähriger Laufzeit abschließen. Würde dann auch die monatliche Kündigungsfrist (laut unserer Rechnung) in Kauf nehmen.