Provisionsauszahlung nach Austritt aus Firma- wie abrechnen?
Hallo,
ich habe meinem AG zum 30.9. gekündigt. Ich arbeite hier im Vertrieb und mein Gehalt besteht aus einem Fixum und einer Provision.
Meine letzten Projekte werden im September starten und somit stehen mir wie vereinbart zu diesen Projekten im Oktober die entsprechenden Provisionen zu. Die Provisionen sind in meinem Job unregelmäßig übers Jahr verteilt, je nach Start der Projekte.
Mein AG will mir die Provisionen auch auszahlen, will aber, dass ich ihm im Oktober einer Rechnung über die zwei Provisionen schreibe.
Erstens werde ich im Oktober nicht selbstständig sein, somit kann ich nicht einfach so eine Rechnung schreiben.
Zweitens ist das ja nicht „korrekt“- auch nicht sozialversicherungstechnisch.
Ich habe nun vorgeschlagen, dass man ja über die Steuerklasse XI abrechnen kann.
Darauf bekam ich folgende Antwort:
„Wenn die Provision „im Nachhinein“ über eine Gehaltsabrechnung laufen soll, dann muss eine erneute Anmeldung erfolgen und der Betrag ist komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig. Außerdem benötigt sie
- Angabe der neuen Arbeitsstelle und
- Höhe des dort gezahlten Gehalts (dies ist wichtig, um zu klären, ob der Betrag für die Sozialversicherung überschritten wird)
Beim Ausstellen einer Rechnung müsste diese bei Deiner Steuererklärung eingereicht werden und wäre somit nur steuerpflichtig.“
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
Ich muss doch nicht extra wieder angemeldet werden? Es gibt so viele Firmen, die mit Provisionen arbeiten, hier muss es doch auch eine „einfache“ Regelung geben.
Außerdem glaube ich nicht, dass ich die Angaben zu meinem neuen Arbeitgeber geben muss- und das will ich auch nicht, geht sie nichts an. Es muss reichen, wenn ich dem alten AG sage, dass mein Beitrag zur Sozialversicherung die Grenze nicht überschreiten wird. Wie seht ihr das? Was würdet ihr dem AG antworten? Wie würdet ihr das regeln?
Danke schon jetzt!
2 Antworten
Der alte AG muss sich dann nur als zweiter AG bei elstam anmelden, dann geht das automatisch über LSK VI.
Dafür muss er weder den neuen AG noch Dein neues Gehalt kennen.
Aber er zahlt natürlich die Arbeitgeberanteile auf die Sozialversicherung.
Die Überprfung, ob die Beitragsbemssungsgrenze überschritten wird, wird sicherlich die KV übernehmen, und nicht der AG.
Warum einigt man sich nicht einfach im September auf eine Einmalzahlung und damit ist dann alles mit der letzten Gehaltsabrechnung erledigt?
Warum bloß so kompliziert?
… weil die Firma ziemlich am Ende ist. Sie bekommt von einem externen Partner das Geld für die Aufträge erst im Oktober, immer einen Monat nach Lieferung und Start. Es ist keine leichte Lage momentan.