Kündigung/Abmahnung weil in Krankenstatus Hospitation in anderer Firma?

2 Antworten

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Die Situation ist ja evtl. vergleichbar mit der Wahrnehmung eines Vorstellungsgespräches während einer Krankschreibung. Und dazu finde ich das:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.zeit.de/karriere/bewerbung/2014-04/arbeitsrecht-krankschreibung-vorstellungsgespraech&ved=2ahUKEwiKsb_3harhAhXMPOwKHVjFBRMQFjAAegQIAxAB&usg=AOvVaw2jzHWtZkplShsQ6nYg2ADD

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.krankschreibung.net/bewerbungsgespraech-trotz-krankschreibung.html&ved=2ahUKEwiKsb_3harhAhXMPOwKHVjFBRMQFjABegQIAhAB&usg=AOvVaw276iE_XRR7Gl4YQZUbWdIs

Das sieht mir ziemlich Arbeitnehmerfreundlich aus.

Ausserdem müsste es ja erstmal entdeckt werden. Im Zweifelsfall könntest Du damit argumentieren, dass Du bei der Hospitation keine Verantwortlichkeit hattest, es daher leichter war und hoffentlich auch kürzer als ein ganzer Arbeitstag beim alten AG, Deine Bauchschmerzen nur auftreten, wenn Du an den alten Arbeitsplatz denkst, oder Dein Anwalt müsste sich andere Begründungen überlegen.

Ich würde mir da nicht zu viele Sorgen machen. Also, falls ich meine Meinung äussern durfte, da hattest Du ja gewisse Ansprüche gestellt.


Merti 
Beitragsersteller
 30.03.2019, 16:03

Vielen Dank für die Infos und Links. Sehr hilfreich. "Entdeckt" wurde es wohl schon. Ich würde "gesehen". Könnte ich natürlich abstreiten aber muss ja nicht sein. Auch danke für deine Meinung :)

Nachdem es jedem Arbeitnehmer freisteht trotz einer Krankschreibung die Arbeit vorzeitig wieder aufzunehmen, wenn man sich gesund fühlt, würde ich für diesen Tag entweder unbezahlt frei nehmen oder einen Tag Urlaub einsetzen.

Eine Verletzung des Arbeitsvertrages liegt ansonsten immer vor. Welche Rechtsmittel dann der Arbeitgeber anwendet, das liegt in seinem Ermessen was eine Abmahnung angeht. Für eine Kündigung reicht es normalerweise erst aus, wenn Du bereits abgemahnt wurdest.


Merti 
Beitragsersteller
 30.03.2019, 15:04

Die Situation ist schon grwesen, demnach ist es beruhigend, dass es für eine Kündigung nicht reichen würde. Danke