Internatskosten als Kosten für Kinderbetreuung von der Steuer absetzen?

Hallo zusammen,

habe soeben meinen Steuerbescheid für 2008 bekommen. Leider wurden mir die Kosten für Internat nicht anerkannt.

Die Fakten: 1. Wir sind eine kinderreiche Familie mit 6 KIndern zwischen 10 und 22 Jahre alt. 2. Wir Eltern sind beide berufstätig, ich angestellt-vollzeit, meine Frau selbsständig 3. Unser Sohn, 12 Jahre alt (in 2008: 10 Jahre alt) ist seit 2008 Mitglied in einem bekannten Knabenchor mit angeschlossenem Studienheim bzw. Internat. Er besucht die örtliche staatliche Hauptschule, wohnt unter der Woche im Internat und kommt am Wochenende per Bahn nach Hause gefahren (ca. 200 km einf.) 4. Bei der Steuererklärung 2008 habe ich versucht, die Unterbringung im Internat und die Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten abzusetzen - ohne Erfolg. In der langen Fußnote zum Steuerbescheid steht u.a.: "Aufwendungen für die Verpflegung von Kindern sowie für den Unterricht, Vermittlung besonderer Fähigkeiten, sportliche, andere Freizeitbetätigungen können nicht als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden." 5. Nun dient der Internatsbeitrag aber nicht dem "Unterricht....etc" sondern lediglich der Unterbringung, (Hausaufgaben-)Betreuung, inkl. Verpflegung. Die Mitgliedschaft im Chor und der Schulbesuch sind kostenfrei. Deshalb sind m.E. die Internatskosten abzgl. der Verpflegungskosten als als Ki-Betreuungskosten absetzbar - Oder ?

Einspruch einlegen ?

Kinderbetreuung, Steuererklärung
Mietverhältnis kommt nicht zustande, muss der Mieter für Mietausfälle haften?

Die Wohnung war besichtigt und hat dem Mieter auch sehr gut gefallen. Er bekräftigt seine Absicht die Wohnung 2 Monate später zu Mieten. Er erhält den Mietvertrag zur Ansicht / Unterzeichnung per Post. Der Vermieter geht 2 Wochen in Urlaub. Dem Mieter gefallen einige Klauseln des Vorlagemietvertrages nicht, vor allem, dass in diesem die Einbauküche nicht als Gegenstand des Mietvertrages, sondern ausdrücklich dem Mieter "nur kostenfrei zur Verfügung" gestellt wird, obwohl die Wohnung mit dieser in der Anzeige beworben wurde. Im Schadensfalle müsse der Mieter für Schäden aufkommen und defekte Geräte (Kühlschrank, Herd, Backofen, Spülmaschine) ersetzen. Dem Mieter reichen diese Punkte um mit diesem Vermieter kein Mietverhältnis eingehen zu wollen und schickt dem Vermieter den Vertrag ohne Unterschrift zurück. Er erklärt diesem schriftlich, dass einige Dinge in dem Mietvertrag nicht wie mündlich vereinbart aufgeführt waren und deshalb kein Interesse mehr bestehe die Wohnung zu Mieten. Der Vermieter meldet sich nach den 2 Wochen Urlaub beim (potentiellen) Mieter und fordert von diesem eine Erklärung und droht jetzt mit Schadenersatzforderungen, da er nun vermutlich das Mietobjekt nicht zum vorgesehen Zeitpunkt (5 Wochen später) vermieten kann und es wieder neu inserieren muss. Können auf den potentiellen Mieter Kosten zukommen. Wenn ja in welcher Höhe.

Mietrecht, Mietvertrag, Schadenersatz