Vermögenswirksame Leistungen rückwirkend bekommen - AG hat nicht mehr bezahlt

Hallo, mir ist aufgefallen, dass mein AG 2009 anstatt der monatlichen Beiträge nur einmal VL abgeführt hat. Vor 2009 erfolgten die Zahlungen immer regelmäßig, d.h. monatlich, aber durch Änderungen des Vertrages (Diplomand, ....) ist in der Personalabteilung wohl irgendwas schief gelaufen. Ich selbst war dumm genug, nie auf der Abrechnung die Beträge zu überprüfen (die VL-Abbuchung), und nun stelle ich fest, dass das "VL-Fonds-Konto" viel niedriger ist als erwartet. Kann ich zum AG gehen und verlangen, dass er mir für 2009 die 11 "fehlenden" Beträge noch nachzahlt??? Ich bin seit über 14 Jahren in dem Unternehmen, und jeder "Depp" bekommt das monatliche VL-Geschenk, nur ich nicht. Ich möchte das nicht akzeptieren - habe ich hier die Möglichkeit, den AG zur rückwirkenden Auszahlung zu verpflichten? Ich bin zwar so gesehen "selbst schuld", weil ich meine Abrechnungen hätte prüfen müssen, aber andererseits: Nicht ich bin der Personal-Experte, sondern die entsprechende Abteilung, welcher das hätte auffallen müssen. Ich rackere mich Tag für Tag ab und bin trotzdem der Dumme,der "Pech gehabt hat" und nun leer ausgeht??? Hier muss man doch der Personalabteilung den Ball zurückspielen können?!? Kann ich hingehen und die rückwirkende Auszahlung verlangen, oder heißt es hier "Pech gehabt"? - Das fände ich dann aus Arbeitnehmersicht das Allerletzte! Vielen Dank

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Anwendung Wohnrecht bei mehreren Personen mit Wohnrecht für 1 Haus

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schw. hat im Jahr 1998 von meinen Eltern das Elternhaus verb. mit einem lebenslangen Wohnrecht für Mutter (81 jahre, Demenz), Vater (85), ältere Schwester (46) und mir als Bruder (44) überschrieben bekommen, um für sich ein Anbau durchführen zu können. Mein Vater ist nun mit der Familie im Streit und soll anderweitig wohnend untergebracht werden. Die Immobilie ist Bauj. 1951, hat noch das alte Dach und eine veraltete Heizung (ca. 25 Jahre), sowie mit Rissen bestückte Fenster. Also mit nicht unerh. Reparaturkosten ist zu rechnen. Durch dieses Wohnrecht für uns alle 4 Pers. mit unterschiedlich langer Lebenserwartung müsste sich doch für die Eltern ein wesentlich geringerer Wert für das Wohnrecht ableiten lassen als für meine ältere Schwester und mir? Wie wird das Wohnrecht für den Vater berechnet, wenn die Unterbringung erfolgt? Weiterhin stellt sich die Frage, wie das Vermögen eventuell bei der Unterbringung berücksichtigt wird (ca. 33000 €), wenn für meine Mutter eine Pflegekraft ganztags die Betreuung übernehmen muss (mtl. Kosten da. 1300 € pro Monat). Mein Vater ehält eine mtl. Rente von ca. 1200 €, meine Muter ca. 200 €. Erfolgt eine lineare Aufteilung der Rente auf beide Elternteile. Werden hierbei die Unterhaltskosten für das Haus berücksichtigt? Werden wir Kinder finanziell belangt?

Herlichen Dank für Ihre Bemühungen

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