Wie muss ich eine Auszahlung meiner Schwester versteuern?
Hallo, mein Vater hat meiner Schwester sein Eigenheim noch zu Lebzeiten überschrieben.
Dafür wurde im Vertrag festgelegt, dass Sie mir nach dem Ableben meines Vaters einen betimmten Betrag als Ausgleich auszahlen muss.
Sie würde gerne mit meiner Zustimmung, den Betrag noch zu Lebzeiten meines Vaters
an mich auszahlen.
Doch wie müsste ich diese Summe dann Versteuern? Wie hoch ist die Steuer?
Ist das dann steuerlich ein Erbe meines Vaters, oder eine Schenkung von meiner Schwester?
1 Antwort
Das unterliegt der Erbschaft-/Schenkungssteuer, weil es ja der Anteil am Erbe ist.
Es unterliegt den Grundsätzen wie für das entsprechende Erbe (also von Deinen eltern).
Es ist ja das gleiche, ob ihr beide jeweils das halbe Haus erbt, oder einer das Haus udn der andere seinen Anteil in bar erhält.
vermutlich wird keine steuer anfallen, denn pro Elterteil ist der steuerfreie Betrag 400.000,- Euro.
ich habe es so verstanden, dass der jetzt verstorbene Vater zu dessen Lebzeiten dieveigene Immobilie der Tochter überschrieben hat. Ist hier eine notarielle Übertragung des Grundeigentums erfolgt, so dass dann die Tochter als alleinige Eigentümerin im GB steht und dass hierfür der Sohn bis 2022 (woher stammt der Zeitraum ??) von dessen Schwester 50.000.- in bar erhalten soll ?
Das Haus des jetzt verstorbenen Vaters gehört nicht zu dessen Nachlass, da dieses schon zu dessen Lebzeiten der Tochter übertragen wurde, die hierfür 50.000.- an ihren Bruder zahlen muss, so war es vom gemeinsamen Vater (notariell?) festgelegt worden.
es dürfte sich nun bei diesem Betrag auch nicht um eine steuerpflichtige Schenkung Handel, sondern lediglich um die Erfüllung eines Vertrages.