Ich habe von meiner englischen Mutter geerbt, mehr als den englischen und deutschen Freibetraege, meine Schwester hat die gleiche Summe geerbt. Ich wohne in Deutschland, meine Schwester wohnt in England. Dort haben wir bereits englische Erbschaftssteuer bezahlt, jetzt will ich die Erbschaftsteuererklaerung angehen und möchte wissen:

  1. Im deutschen Erbrecht steht "Die Steuerpflicht tritt ein...wenn der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall". Es kann nicht sein dass meine englische, in England wohnende Schwester, auf ihrer Haelfte auch in Deutschland Erbschaftsteuer bezahlen muss, oder? Was heisst hier "gesamten Vermögensanfall"?

  2. Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer - ich habe gelesen "dass es zu Doppelbesteuerung kommen KANN" (kein Abkommen zwischen UK und D), aber auch "die in einem anderen Staat erhoben Erbschaftsteuer kann bei unbeschraenkter Steuerpflicht auf die deutsche Steuer angerechnet werden (erfolgt nur auf Antrag)", aber welche stimmt?? (Ich weiss schon dass Bankguthaben ausgeschlossen sind, koennen aber als Kosten abgezogen werden). In UK ist es eine Nachlasssteuer, in Deutschland eine Erbanfallsteuer.

Vielen vielen Dank fuer alle Antworte.

mfg Froschteich!