kann ich das Haus meiner Eltern vor Zwangsversteigerungstermin von Bank abkaufen
Hallo.
Das Haus meiner Eltern soll demnächst versteigert werden. Gleichzeitig lebe ich auch in diesem Haus. Ich möchte nicht bis zur Zwangsversteigerung warten, daher möchte ich das Haus direkt von der Bank abkaufen. Habe bereits mit der Bank Kontakt aufgenommen. Meine Eltern sind mit dem Kauf einverstanden. Nun ist aber das Problem, dass das Gutachten bereits 4 Jahre alt ist und mittlerweile einige Dinge in dem Haus kaputt sind, die deutlich den Wert der Immobilie mindern. Kann ich bei dem Bankgespräch auf dies Punkte eingehen und versuchen den Preis zu drücken? Denn hier liegt definitiv eine Überbewertung des Hauses vor. Die Bank an 1. Stelle hat einen Betrag von 130.000 auf das Haus eingetragen. Könnte ich also im Prinzip diesen Preis vorschlagen? Denn somit hätte die Bank an 1. Stelle ja ihr Geld. Oder müssen die anderen Gläubiger zustimmen. Diese würden jedoch auch bei einem 7/10 Gebot nichts mehr bekommen. Ich würde mich über eine kurze Antwort freuen.
2 Antworten
Hallo Lisa7, so wie wfwbinder es schon treffend ausgeführt hat, ist es korrekter Weise so, dass Deine Eltern immer noch Eigentümer sind und das Haus demnach von ihnen gekauft werden muss und nicht von der Bank. Soviel vorab. Leider geht aus Deiner Frage nicht hervor, wie hoch das Gutachten ausgefallen ist - sollte dies nämlich deutlich über den 130 TEUR liegen, dann kann es sein, dass sowohl die Bank als auch die restlichen Gläubiger eher zumindest den ersten Versteigerungstermin abwarten wollen werden. Grundsätzlich muss aber mit allen Gläubigern, die im Grundbuch eingetragen sind über eine Freigabe separat verhandelt werden. Im Zuge dieser Verhandlungen macht es evtl. Sinn (außer Deine Eltern sind bereits in der Insolvenz) auch zumindest mit dem Hauptgläubiger einen Erlass der Restschulden zu verhandeln, denn wenn nur ein Teil der Forderungen als Kaufpreis gezahlt werden, bleibt dananch trotz Hausverkauf noch etwas offen, was die Gläubiger weiter einfordern werden. Lassen sich die Gläubiger nicht darauf ein, kannst Du immer noch selbst bei der Versteigerung mitbieten - das käme wahrscheinlich sogar günstiger. Ergänzend sei angemerkt, dass die Bank bei einer Grundschuld von 130 TEUR grundsätzlich auch mehr Ansprüche in der Zwangsversteigerung geltend machen kann - insbesondere Zinsanhänge (i.d.R. bis zu 3 Jahren) und Kosten. Die genauen Prozentsätze stehen in der jeweiligen Grundschuldbestellungsurkunde und im Grundbuch. Bei einem eingetragenen Grundschuldzins von 15 % p.a. (dieser ist nicht mit dem Darlehenszins gleichzusetzen) und 3 Jahren nach Fälligkeit wären dies immerhin schon 45 % - in dem speziellen Fall 58,5 TEUR !
Es ist so, dass es eben kein Kauf von der Bank ist.
Es ist ein Vergleich mit der Bank, oder eine vollablösung der Restschuld udn der kauf von Deinen Eltern.
Oder umgekehrt, der Kaufe von Deinen Eltern mit einem Vergleich darüber zu welchen Bedingungen die Bank die Pfandfreigabe erklärt.
So wie Du es schilderst würde es bei den 130.000,- vermutlich mit der Bank keine Probleme geben.
Das Problem sind die weiteren Gläubiger.
Das sie bei einer Versteigerung für 7/10 nciht bekommen mag klar sein. Aber vorab schon die Freigabe zu erklären, berabt sie der theoretischen Möglichkeit einen Teil des Geldes zu bekommen. Die haben also keinerlei interesse die Versteigerung zu vermeiden.
vermutlich müßte man (Vorausgesetzt Deinen Möglichkeiten sind die genannten 130.000,-), versuchen die Bank noch etwas zu drücken, um den weiteren Gläubigern noch eine kleine Summe bieten zu können.