Steuerausgleich in Österreich und Deutschland: Bin Österreicherin und ziehe nach Deutschland

Hallo! Ich ziehe aus beruflichen Gründen von Österreich nach Deutschland. Daher werde ich meine Eigentumswohnung (vor ca. 3 Jahren direkt vom Bauträger gekauft) in Österreich erstmal vermieten. Wie ist das dann mit dem Steuerausgleich in Österreich wenn keine Einkommensteuer mehr vorliegt. Nur mehr die Einnahmen der Vermietung? Bin aus dem §dschungel nicht ganz schlau geworden. Dass ich die Mieteinnahmen versteuern muß weiß ich bereits (20%MwSt.). Dass ich 1,5% AfA und die Zinsen der Rückzahlung bei den Banken abschreiben kann habe ich ebenfalls herausgefunden. Doch wie das ganze dann berechnet wird? Keine Ahnung! Die "Betriebskosten" werden vom Mieter getragen (außer der Rücklagen, welche ich selber bezahlen muß), jedoch weiterhin über mein Konto mit der Verwaltung abgerechnet. Kann mir da jemand helfen? Kurze Angaben: Kaufpreis der Eigentumswohnung war ca. € 125.000,00 ; Mieteinnahmen im Jahr werden ca. € 5.160,00 sein. Die Afa beträgt dann ca. € 1.870,00; Rückzahlungszinsen bei den Banken im Jahr ca. € 5.300,00. Was kommt da ca. an Steuernachzahlung für mich raus in Österreich? Damit ich einen Ahnung habe was ich auf die Seite schaffen muß im Jahr. Wie ist das dann mit dem Steuerausgleich in Deutschland? Wegen der Doppelbesteuerung muß ich die Mietinnahmen bekannt geben in Deutschland? Muß ich mein Einkommen bekanntgeben in Österreich? Vielen Dank schon im Voraus!

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Privater Verkauf von Restposten aus eigener Geschäftsauflösung

Hallo zusammen Ich habe folgendes Problem. Ich war bis ende April gewerblicher Anbieter bei Ebay, mein Gewerbe habe ich zum 1. April abgemeldet.Ich habe dann , nach umstellung meines Kontos bei Ebay auf Privat (anfang Mai ) einige meiner Restposten aus meinem Geschäft angeboten.Habe in der Artikelbeschreibung angegeben, das es sich um Restposten handelt. Jetzt habe ich von einem Anwalt ein Schreiben erhalten, er möchte von mir eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben, und fordert einen Betrag von 650,- Euro von mir. Gründe: meine Anzahl von Bewertungen,in den letzten Wochen, Monaten, Ich verkaufe neue Ware ohne Rückgaberecht und Wiederruf einzuräumen. Da ich das als Privatperson mache, währe das Wettbewerbswiedrig gegenüber den anderen Anbietern gleicher Artikel. Genau dieser Anwalt hat eines dieser Angebote ca. 1 Wohe vor dem Schreiben von mir gekauft ( wahrscheinlich zur Beweissicherung im Auftrag) Jetzt meine Frage: Darf ich meine eigenen Artikel nicht weiterverkaufen? Ich kann sie ja schlecht wegschmeissen. Der Erlös der Angebote,wird weiterhin auf meinem Geschäftskonto gutgeschrieben und der Gewinn hieraus auch später versteuert. Falls ich mich nicht klar ausgedrückt habe, und Fragen sind , werde ich diese gerne weiter beantworten. Ich habe mittlerweile auch schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Wollte vorab gerne schon ein paar Meinungen hören.

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