Hallo,
ich hätte mal eine Frage zum Pfändungsschutzkonto das es ab 01.07.2010 gibt. Die Situartion ist so das mein Mann und ich je ein eigenes Konto haben, auf seinem geht das Gehalt ein und auf meinem das Kindergeld für unsere 3 Kinder.
Bis jetzt war es ja so das das Gehalt meines Mannes vom Gericht bis zur Pfändungsgrenze freigegeben wurde, dabei wurden die Kinder und ich berücksichtigt.
Ich frage mich jetzt ob mein Konto überhaupt zum p-konto werden kann, wenn ich bei dem Konto meines Mannes mit berücksichtigt werde, er also den gleichen Pfändungsschutz hat wie vorher. Müsste mein Konto dann nicht ein P-Konto mit 0 Euro Pfändungsschutz + Kindergeld sein oder würde ich dann auch nochmal den Basispfändungsschutz bekommen?
Welche Nachweise muß ich der Bank geben damit die Kinder und ich bei dem Konto meines Mannes mitberücksichtigt werden? Beim Gericht waren das Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen und das Stammbuch, brauche ich beim P-Konto noch etwas anderes?
Ist es eigentlich normal das die Bank bis jetzt noch nichts vom P-Konto weiß? Als ich sie vor ein paar Tagen darauf ansprach wurde es damit abgetan das im Internet viel Blödsinn steht...
Gruß Elke