Gibt es eine Gesetzesgrundlage, die vorsieht, daß man Pflichtteilsansprüche auch stunden kann o. eben in Raten zahlen darf?
Kann man Pflichtteilsansprüche auch in Raten zahlen, wenn zu wenig Barvermögen?
Pflichtteil,
raten,
Stundung
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