Könnte der Freistellungsauftrag auch in voller Höhe bei zwei Banken erteilt werden?

2 Antworten

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Kannst Du machen. kein Problem. Dann aber auf jeden Fall alles in der Steuererklärung angeben, damit die ggf. fällig Abgeltungssteuer vom Finanzamt abgerechnet werden kann, denn sonst wäre es Steuerhinterziehung.

ausserdem melden die Banken die Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern, es würde also herauskommen, wenn Du die mehrfachen Freistellungsaufträge nutzt, um "steuern zu sparen."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

Deine Fragen beantworte ich der Reihe nach mit:

  1. Ja.

  2. Nein, wissen sie nicht.

  3. Niemand; denn noch ist das kein sinnvoller Weg, Steuern zu sparen und/oder zu hinterziehen:

Die Erteilung von Freistellungsaufträgen (FSA) bei verschiedenen Banken über den Sparerpauschbetrag von € 801 bzw. 1.601 hinaus ist solange kein Problem, wie die dabei freigestellten Kapitalerträge den Pauschbetrag nicht überschreiten.

Sollten die Kapitalerträge in Summe den Pauschbetrag überschreiten, dann ist die Abgabe der Anlage KAP zur Steuererklärung notwendig und auch sinnvoll.

Die Banken melden nämlich die freigestellten Erträge an das Bundeszentralamt für Steuern, welches diese Meldungen dann zuordnet und aufaddiert. Bei einem Überschreiten des Pauschbetrages erfolgt eine Meldung an das zuständige Finanzamt, das sich dann nach Überprüfung Deiner Steuererklärung bei Dir (möglicherweise) meldet und um fehlende Angaben bittet. Dann nimmt die Untersuchung ihren Gang.