Bin ich als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe verpflichtet Arbeitserlaubnis zu kontrollieren?
Wenn ich eine private Haushaltshilfe auf 400 Euro Basis beschäftigen will, bin ich dazu verpflichtet mir die Arbeitserlaubnis zeigen zu lassen, wenn die Person Ausländerin ist?
3 Antworten
Aber natürlich. Schließlich willst Du sie ja auch bei der Minijobzentrale anmelden.
Ob gestresste Berufstätige, Familien mit Kindern oder Rentner: Immer mehr Menschen in Deutschland beschäftigen eine Haushaltshilfe. Rund 95 Prozent der Haushaltshilfen arbeiten "schwarz". Das kann den Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Was die meisten nicht wissen: Die eigene Haushaltshilfe legal zu beschäftigen, bringt Vorteile und ist gar nicht so teuer. Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit ist der Minijob im Privathaushalt. Dazu muss der Arbeitgeber der Putzhilfe ein einseitiges Formular ausfüllen - den sogenannten "Haushaltsscheck". Das fertig ausgefüllte Formular bekommt dann die bundesweit zuständige Minijob-Zentrale, die auch bei Fragen weiterhilft. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass ihre Haushaltshilfe eine Arbeitserlaubnis besitzt. Hält diese sich illegal in Deutschland auf, muss der Arbeitgeber Strafe zahlen. Und im schlimmsten Fall droht sogar die Abschiebung seiner "Perle". Weitere Infos hier: http://www.swr.de/marktcheck/familie/minijob-legale-haushaltshilfe/-/id=2249006/vv=printall/nid=2249006/did=5922452/ty730s/index.html
Ja, das solltest du schon . Auch die Tolerierung von Schwarzarbeit kann bestraft werden . Wer das Risiko auf sich nimmt , muss auch mit den Konsequenzen rechnen !! Hier eine Seite zum nachlesen : http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/f0_schwarzarbeit/index.html Gruß Z... .