Das Finanzamt möchte die Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung für 2009 nicht mehr anerkennen, da meine vermietete Wohnung seit dem 1.3.2009 vom Freund meiner Tochter bewohnt wird, und ich ihm die Miete deutlich gesenkt hatte. Es bestünde keine Gewinnerzielungsabsicht mehr, und sämtliche Werbungskosten, die wegen einer Umschuldung in 2009 hoch waren, wären nicht anzuerkennen. Kann ich die Miete nachträglich erhöhen, sodass die Gewinnerzielungsabsicht klar wird? Der jungen Mann wäre bereit, das zu akzeptieren und auch einen neuen Mietvertrag nachträglich zu unterschreiben. Ich bin ja dringend auf die Anerkennung angewiesen, da ich die steuerliche Berücksichtigung zur Finanzierung der Wohnung brauche. Es liegt noch kein rechtsgültger Steuerbescheid vor. Der Finanzbeamte teilte mir dies vorab per Email mit.
Kann ich im Nachhinein die Miete erhöhen, damit das Finanzamt die Werbungskosten anerkennt?
Vermietung und Verpachtung,
werbungskosten