Pflicht des Vermieters zum Einbau von Wasseruhren?

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Dieses Thema taucht in einigen von mir verwalteten Häusern öfters auf.

Wenn man weiß, dass die Kosten der Montage zwischen 80 und 200 EUR/Stk betragen, pro Wohnung 2 nötig sind, der Austausch nach der 5-Jahres-Eichfrist je mind. 50 EUR ausmacht, durch diese Mehrkosten aber nicht ein einziger Liter Wasser (ca. 0,0085 EUR) eingespart wird... ist das Thema schnell vom Tisch!

Nein, es besteht keine Einbaupflicht.

Sind allerdings Uhren eingebaut, dann besteht auch die Verpflichtung zur Abrechnung nach Wasseruhr. Die Wartungs- und Mietkosten der Wasserzähler sind umlagefähig.