Wie weit darf die Arge in einem persönlichen Gespräch mich ausfragen?
Habe einen ALG II Antrag gestellt. Mit den geforderten Unterlagen zum Termin abgegeben. In dieser Zeit (genauer im Aug09) wo ich einen festen Job hatte, bin ich mit zu einem Bekannten mit in sein Haus gezogen. Wir haben eine Wohngemeinschaft gebildet. Eine Woche nach dieser Antragstellung wurde ich schriftlich per Termin eingeladen mit der Begründung: Das noch eine Endscheidung offen steht: Es müsste endschieden werden, ob wir eine Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft sind? Bin zu dem Termin hin und musste viele Fragen, gestellt wurden, auch intime beantworten:Ich wurde z.B. gefragt; Wie lange ich den Bekannten kenne? Ob ich mit ihm eine sexuelle Beziehung führe? Wie unsere Zimmer aufgeteilt sind? Wie ich vergangenes Weihnachten verbracht habe? Warum ich ein Auto von seinen Eltern abgekauft habe? Ob seine Eltern auch auf meine Kinder auspassen? Ob wir gegenseitige Kontovollmachten haben? Ob wir beide gegenseitig Einkäufe machen? Und so weiter….. Darf die Arge solche Fragen an einen überhaupt stellen? Vor allem; wir sind ja keine Bedarfsgemeinschaft sondern eine Wohngemeinschaft. Wie kann ich denen erklären, das wir eine Wohngemeinschaft sind? Jetzt wollen die von der Arge sogar wissen, was er an Einkommen hat, wie die Kosten vom Haus sind, welchen Grundstückswert das Haus hat. Usw.
4 Antworten
Informiere dich hier, worum es bei dem Gespräch voraussichtlich gehen wird: http://www.bewerbung.tv/lebensgemeinschaft.html
Ohne diese Fragen zu stellen, könnte jedes Pärchen behaupten nur ein Wohngemeinschaft zu sein udn keine Bedarfsgemeinschaft.
Die aRGE darf auh Prüfer schicken um zu sehen, ob es getrennte Schlafzimmer gibt.
Hey,also die Fragen sind vollkommen ok. Ehrlich gesagt je mehr Du Dich sträubst umso auffälliger wirst Du. Also gesetzlich gesehen kann die Arge eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen und Du wärst in der Beweispflich das zu widerlegen. Ich würde dem Sachbearbeiter an Deiner Stelle vorschlagen, dass er sich mit einem Außendienst selbst davon überzeugen soll, dass ihr tatsächlich nur eine Wohngemeinschaft seid. Sprich getrennte Schlafzimmer, getrennte Aufteilung in Bad und Küche usw. Und ihr müsst nachweisen, dass ihr wirklich komplett getrennt wirtschaftet. Wenn du das ganz klar darlegen kannst hast Du nichts zu befürchten und Dein Mitbewohner muss auch nicht seine Einkünfte offen legen. Ich hoffe für euch ihr habt einen regulären Mietvertrag geschlossen ? Und Dein "Vermieter" versteuert diese Einnahmen brav und artig beim Finanzamt das könnte das nächste sein nachdem gefragt wird. Viel Erfolg.
Im Prinzip muß die Arge tatsächlich klären, ob Ihr eine Wohn- oder eine Bedarfsgemeinschaft seid. Aber sie muß dabei auch Deine Angaben brücksichtigen, die Du im Antrag gemacht hast. Ich vermute mal, daß Du nicht den entsprechenden Vordruck ausgefüllt hast, den dann würde das Gespräch nicht so stattgefunden haben. Also fülle schnellstend den Fragebogen aus. Nur die dort genannten Fragen dürfen die ARGE interessieren. Du findest diese Formulare unter www.Arbeitsagentur.de - ALG II - Vordrucke usw. Im Übrigen ist es immer zu empfehlen, der ARGE gegenüber alle Angaben schriftlich zu machen, denn fehlende Angaben werden allzugerne mit der Phantasie der Mitarbeiter "gemacht".