Kosten für Arbeitszimmer im abbezahlten Eigenheim absetzen
Hallo,
die Voraussetzungen für das Absetzen des Arbeitszimmers sind bei uns gegeben und auch anerkannt worden. Allerdings befindet sich das Arbeitszimmer in unserem abbezahlten Eigenheim, sprich wir können weder Miete noch Abschreibungskosten geltend machen. Könnten wir eine ortsübliche Miete ansetzen? Denn auch wenn wir jetzt keine Kosten mehr haben (Nebenkosten wie Strom, Heizung etc. ausgenommen), so mussten wir ja trotzdem einmal die Kosten begleichen und könnten das Zimmer schließlich auch anderweitig benutzen oder sogar vermieten.
Vielen Dank für eure Antworten.
1 Antwort
die absetzbaren kosten setzen sich bei euch nur noch aus den lfd. betriebskosten zuzüglich AfA und direkt zuzuordnenden aufwendungen zusammen. ein ansatz der ortsüblichen miete wird mit sicherheit nicht anerkannt. gruss bandido