Widerrufsrecht Frist verpasst
Meine Oma hat sich ein Zeitungsabo aufquatschen lassen. Ich habe ihr gesagt, sie soll es widerrufen. Das hat sie auch gemacht, nur 3 Tage zu spät. Jetzt soll sie natürlich bezahlen. Seht ihr da eine Möglichkeit, dass sie aus der Nummer raus kommt?
3 Antworten
Lassen Sie den Inhalt der Widerrufsbelehrung und die Form von einer Verbraucherzentrale prüfen. Oftmals entspricht diese nicht den gesetzlichen Anforderungen und somit hat die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen, mit der Rechtsfolge, das Sie den Vertrag noch widerrufen können. http://www.vzbv.de/go/linksorga/verbraucherzentralen/index.html
Wurden Sie durch Versprechungen in den Vertrag gelockt, welche nicht zutreffen (z.B. bringe die Zeitung selbst vorbei und kassiere persönlich o.ä.) dann fechten Sie den Vertrag an,da dieser unter falschen Vorraussetzungen zustandegekommen ist.
Wenn Deine Großmutter die Frist tatsächlich versäumt hat, dann muß sie wohl zahlen, aber sie kann natürlich ganz normal kündigen, aber wahrscheinlich nur zum Jahresende. Das sollte sie aber gleich (schriftlich per Einschreiben) tun und sich eine Kündigungsbestätigung schicken lassen, damit es dieses Mal klappt.
Widerrufsfristen sind gesetzt worden um sie einzuhalten, jetzt wird Sie da wahrscheinlich nicht mehr herauskommen wenn man dem Verkaüfer des Abos nicht gerade Sittenwidriges Verhalten nachweisen kann. Übrig bleibt eine sofortige Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.