Grundsicherung Was tun wenn der Empfänger stirbt?
Hallo,
meine Mutter ist seit der Scheidung von meinem Vater erst Sozialhilfeempfängerin und dann im Rentenalter Empfängerin von Grundsicherung. Nun wurde sie vom Krankenhaus in ein Hospiz verlegt und ihr Ende ist wahrscheinlich nah.
Was muß/sollte ich als einzige Tochter (verheiratet ohne eigenes Einkommen, lebe 700 km weit weg) nun tun? Das KH sagt mir ich müsse nach einer Zeit, wenn alles mit dem Hospiz usw. sicher sei, das Sozialamt über diese Umstände informieren. Innerhalb welchen Zeitraums sollte ich das tun? Könnte das Sozialamt jetzt noch Forderungen o.-ä. an mich (oder gar meinen Ehemann) stellen? - Außer kurz nach der Trennung meiner Eltern, vor ca. 35 Jahren oder so, ist das Sozialamt nicht wieder an mich herangetreten.
Wie sieht da die aktuelle Rechtslage bzgl. Rückzahlungspflich durch die Kinder o.ä. aus?
Darf meine Mutter ihre Wohnung zunächst noch behalten und wenn ja wie lange?
Ich bin da derzeit recht verunsichert und auch meine Mutter macht sich wohl darüber Sorgen. Darum 1000 Dank für Eure baldigen Antworten. Heiopei
1 Antwort
Hallo Wodie,
weil sie a) noch lebt, ihr b) der Schritt ins Hospiz mehr als schwer fiel und es c) nur menschlich ist das sie an ihren vier Wänden hängt.- Mir ist schon auch klar das es wenig Sinn macht die Wohnung noch auf Dauer zu behalten aber ich kann und will ihr die Option nicht nehmen vielleicht doch nochmal, und wenn auch nur für Stunden in ihre Wohnung zu können.
Auch ist mir nicht bekannt,daß das Hospiz den Sozialhilfeträger selbst benachrichtigt. Mir wurde vom KH gesagt, daß seit Mitte 2009 Hospize ausschließlich von den KK, Pflegekassen und Spenden gezahlt würden unabhängig davon von wo und wem der Gast sein Einkommen bezieht.
Ich danke Dir für Deine Antwort, hoffe jedoch daß ich auch noch andere Antworten, auch auf meine des weiteren gestellten Fragen, erhalten werde. Gruß Heiopei