Private PKW Nutzung als Angestellter
Hallo, Ich habe auch einen PKW vom Arbeitgeber überlassen bekommen. Dieser wird ja über die Gahaltsabrechnung als Geldwerter Vorteil angerechnet. Also in etwa so.
Gehalt + PkW Private Nutzung (1% vom Listenpreis) + Pkw zur Arbeitsstelle + Pkw pausch. St. AG
Das daraus resultierend höhere Brutto wird dann versteuert. Nun erhalte ich mein Nettverdienst. WARUM? wird dann aber der geldwerte Vorteil wieder abgezogen. Damit ist in meinen Augen ja kein Geldwerter Vorteil mehr vorhanden - der ist ja nun abgezogen. Kann mir das mal jemand genauer erläutern? Eigentlich erhalte ich doch keinen geldwerten Vorteil, da ich den Pkw ja eigentlich selbst bezahle.
Ein weiteres Problem stellt der Posten "Pkw zur Arbeitsstätte" dar. Ich fahre mit der Bahn zur Arbeit. Dadurch müsste es doch eigentlich möglich sein diese Bahnkosten pauschal zu versteuern. Damit würden diese dann den Zahlbetrag erhöhen.
Kennt sich damit jemand aus??
1 Antwort
Ich versuche es mit einer etwas anderen Erklärung als @Obelix.
Das Gehalt als Beispiel 3.000,-. die 1 % 300,-
wenn man nun 3.300,- Euro versteuert, muss man doch vom Netto die 300,- Euro von oben wieder abziehen, sonst hättest Du nciht nur das Auto, sondern auch noch das netto zu weiteren 300,- mehr in Cash. kann doch nciht sein.
Wenn Du mit der Bahn zur Arbeit fährst, würde es ja bedeuten, das Du den Wagen geschäftlich überhaupt nciht brauchst, weil er wohl nur bei Dir daheim herumsteht.
Aber wie schon beschrieben, mit der Entfernungspauschale ist die Sache mit der Arbeitswegebesteuerung wieder gerade gerückt.