Was geschieht mit einem bestehenden Arbeitnehmerverhältnis, bei Erhalt von privater BU-Versicherung
Ich bin Angestellter und habe nach langer Krankheit die Anerkennung als Schwerbehinderter und kann dauerhaft meine bestehende Position im Unternehmen nicht mehr ausfüllen. Eine private BU-Versicherung besteht. Die Anerkennung seitens der Versicherung steht aus, ist aber letztendlich unstrittig. Was geschieht nun mit meinem Arbeitsverhältnis. Muss der Arbeitgeber eine Alternative anbieten (Groß-Konzern) oder erledigt sich der Arbeitsvertrag "von alleine". Kann ich einen Aufhebungsvertrag verhandeln, ohne die private BU zu gefährden? Besteht bei Kündigung seitens des Arbeitgebers Anspruch auf eine Abfindung? Danke für Hilfe und Tipps im Voraus!
3 Antworten
Wichtig ist, dass sie ihre Bereitschaft zu arbeiten signalisieren. Also hin zum Arbeitgeber und signalisieren, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten arbeiten wollen. Das Unternehmen muss vor einer Kündigung prüfen, ob es sie nicht wo anders einsetzen kann, ansonsten ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt. Immerhin sind sie schwerbehindert und genießen besonderen Kündigungsschutz. Mann wird dann mit einer Änderungskündigung auf sie zu kommen, damit sie für eine neue Tätigkeit auch ein anderes, vermutlich geringeres Gehalt, beziehen können.
eine private Rente an sich beendet nicht ihr Arbeitsverhältnis.
Wenn Du die Position nicht mehr ausfüllen kannst, wird man Dir kündigen. Warum sollte man Dir eine Abfindung zahlen? eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nciht. Mit Verhandlung geht es eventuell.
Natürlich kannst Du weiter arbeiten. Ob das den BEstimmungen Deiner BU-Versicherung widerspricht, muss im Vertrag stehen (also ob die ggf. kpürzen dürfen).
Ausserdem kannst Du ja auch noch die gesetzliche EU-Rente beantragen.
eine Abfindung interessiert die BU-Versicherung nicht, sie wird dann interessiert sein, wenn Du konkret in einem anderen Beruf wieder tätig sein wirst, der Deiner sozialen Lebensstellung entspricht und Du mindestens 80% von Deinem letzten Gehalt wieder verdienst.