Förderverein gemeinnüzig oder nicht ?
Hallo zusammen.
Wir, eine Freiwillige Feuerwehr betreiben einen Förderverein. dieser ist bisher nicht gemeinnützig, was wir aber ändern möchten. die gemeinnützigkei tzu bekommen wäre kein Problem. Jetzt gibt es aber Unterschiede zwischen Gemeinnützigen Vereinen und Fördervereinen (Geldsammelvereinen).
Mich würde interessieren, was der Förderverein alles darf bzw. nicht darf ?
Zum Beispiel: Geld, welches der Förderverein einnimmt (Spenden etc.) darf er ja z.B. an die Feuerwehr abgeben. Aber darf die Feuerwehr damit machen, was sie will ?
Zum Beispiel möchte die Wehr einen Ausflug machen. Darf der Förderverein diesen bezahlen ?
Bei Übungen und Dienstsport gibt es bisher gratis Getränke (Wasser etc.). Dürfen diese vom Förderverein bezahlt werden ?
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Danke, die Seiten habe ich mir ausgedruckt.
Der unterschied ist, das der förderverein gemeinnützig werden will, um spendenquittungen ausstellen zu dürfen. Und da weiss ich nicht, wie es aussieht, wenn diese das geld weitergeben ...
*****Gemeinnützige Vereine müssen Ihr Vermögen entsprechend der Satzungszwecke verwenden. Sie dürfen zwar auch Mal Feste veranstalten, aber es gibt für sie Umsatz- und Gewinngrenzen, ab wann die Gemeinnützigkeit in Gefahr gerät. Um gar nicht erst in die Gefahr zu kommen, haben diese Vereine Fördervereine. Der Förderverein ist nicht gemeinnützig und hat daher diese Gefahr gar nicht. Der Förderverein macht das Fest, versteuert den Gewinn und spendet den Überschuss an den gemeinnützigen Verein, den dieser entsprechend seiner Satzung verwendet.
Die Gemeinnützigkeit bei einem Feuerwehrförderverein zu bekommen, ist fast ein Ding der Unmöglichkeit, denn wie kann man eine Feuerwehr gemeinnützig unterstützen. Die Finanzierung eines Feuerwehrausfluges ist nicht gemeinnützig, ebensowenig Gratisgetränke für Wehrangehörige.
*Sorry; ich könnte mich ärgern, wenn man unwahrheiten verbreitet! Selbstverständlich ist ein Feuerwehr Förderverein als gemeinnütziger Verein anzuerkennen! Dies ist ganz klar in der Abgabenordnung (§ 52 AO)geregelt! Also bitte, wenn man schon seinen Senf abgibt, dann bitte mit Verstand.
Und um die eigentliche Frage zu beantworten: Letztendlich sind es hauptsächlich Steuerechtliche Aspekte, die bei der Entscheidung "Gemeinnützig oder nicht Gemeinnützig" eine Rolle spielen. Wie hoch ist z.B. der Umsatz/Gewinn? Zum anderen darf man als gemeinnütziger Verein Spendenquittungen ausstellen... einfach mal hier nachlesen: http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/broschueren/gemeinnuetzige_vereine.pdf*