Aufwandsentschädigung Diplomarbeit!! EIn Fall für Profis!!!!
Hallo, ich habe eine Frage und möchte mein Problem mal mit fiktiven Zahlen hinterlegen:
1) Ich habe meine Diplomarbeit in einem Unternehmen von Januar bis Ende April (4 Monate) geschrieben und dabei eine Aufwandsentschädigung von monatlich 900 € bekommen (keine Steuerabzüge) und danach zusätzlich eine Erfolgsprämie von 1000€ (keine Steuerabzüge). Während dieser Zeit war ich als Student an der FH eingeschrieben und war als Student krankenversichert. Die Diplomareit war ein Pflichtteil des Studiums.
2) Ab Mai habe ich nun eine Festanstellung bei einem anderen UNternehmen angenommen und dabei ganz normal in Steuerklasse 1 verdient und Steuern bezahlt.
Im Diplomarbeitsvertrag steht folgendes: (1)....der Betrag enthält keine Umsatzsteuer ggf. wird diese vom Unternehmen übernommen und ist in einer Rechnung auszuweisen...... (2) ....Ggf. anfallende entrichtung einer Eikommenstuer obligt dem Diplomenden...
!!!!Nun zu meiner Frage!!!
Da das Jahresbruttogehalt nun ja deutlich über dem Freibetrag von ca. 7200€ (?) im Jahr liegt, muss ich nun diese Aufwandsentschädigung nachversteuern. Wenn ja, mit welchem Satz wird diese besteuert bzw. wie muss ich das in der Steuererklärung angeben!!!
Ich habe nun schon viele Foren durchkämmt, aber leider keine passende Antwort gefunden. Vielen Dank im voraus!
1 Antwort
Die Aufwandsentschädigungen und die Erfolgsprämie waren ganz einfach Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.
Dafür musst Du eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung erstellen. Von den Einnahmen kannst Du alle Kosten abziehen, die in dem Zusammenhang angefallen sind. Von Fahrtkosten , über anteilige Computerkosten (also ca. 50 %, weil eben vermutlich auch privat genutzt), Studienkosten, Schreibbedarf usw.
Der Rest ist Gewinn udn kommt über die Anlage "S" zur Einkommensteuererklärung. Ebenso wie das spätere Gehalt über die Anlage "N".
Um Dir eine GrößenOrdnung über die Steuer zu geben. Wäre Dein Gehalt nun 3.000,- monatlich, würdest Du ja 8 x 3.000,- verdienen, mit ca. 500,- Euro Steuerabzug pro Monat.
würden nun keine Kosten abgezogen, sondern du müßtest die ganzen 4.600,- versteuern, würde es eine Nachzahlung von unter 250,- Euro werden (weil sonst wegen der Verteilung auf das ganze Jahr, eine Erstattung von über 1.100,- Euro heraus käme. Also die 4.600,- kosten Dich so ca. 1.300,- Euro Steuer.