Muß die Reise mit der Mastercard bezahlt worden sein, damit die Reiserücktrittsversicherung zahlt?

2 Antworten

Habe die schriftliche Versicherungsleistung der Mastercard Gold  vor mir liegen. 

Sie lautet folgendermaßen :

"Die Versicherung springt ein, wenn sie aus wichtigem, unvorhersehbarem Grund eine gebuchte Reise nicht antreten können und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Sie übernimmt auch die Kosten für die Rückreise, wenn Sie aus solchen Gründen den Urlaub abbrechen müsse. Die Höchstversicherungssumme je Reisevertrag/Mietvertrag beträgt 10.000 .- Euro. Der Selbstbehalt pro Versicherungsfall beträgt 100 .- Euro pro Person, im Krankheitsfall bis zu 20 % des erstattungsfähigen Schadens. 

Der Versicherungsschutz besteht weltweit einschl. 'Deutschland' und greift, unabhängig vom Karteneinsatz. 

Damit benötigen Sie bei all Ihren Reisen zukünftig keine separate Reiserücktrittskosten / Reiseabbruchversicherung mehr. 

Ihre Familienangehörigen sind auf gemeinsamen Reisen mit Ihnen versichert."

Dieser Wortlaut ist aus einem Prospekt der Sparkasse.

Die beste Lösung zur Klärung einer solchen Frage ist, in die Bedingungen der Kartengesellschaft zu schauen. Allerdings dürfte es wohl regelmäßig so sein, dass Versicherungsleistungen auch die Zahlung des Reisepreises mit der Karte voraussetzen. Den Kunden zum Einsatz der Karte zu motivieren ist ja gerade der Sinn und Zweck solcher Extras.


sozialfuzzi  18.01.2015, 04:56

Gerade diese Frage kann ich nicht aus den Bedingungen herauslesen. Hier wird nur die Bezahlung der Reise,Reisebüro etc.(Pauschalreise) als Versicherungsgrundlage genannt. Ich habe meine Reise privat gebucht( nur Flug.Das Hotel habe ich privat über mail gebucht.

Privatier59  18.01.2015, 07:16
@sozialfuzzi

Versicherungsbedingungen sind immer eng auszulegen. Leistungen die dort nicht aufgeführt werden, werden auch nicht erbracht.