Muß die Reise mit der Mastercard bezahlt worden sein, damit die Reiserücktrittsversicherung zahlt?
Oder reicht das, wenn man so eine Karte hat? Ich habe eine Reise gebucht, aber keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen. Nun habe ich eine Mittelohrentzündung und weiß nicht, ob ich die Reise übermorgen antreten kann und will.
2 Antworten
Habe die schriftliche Versicherungsleistung der Mastercard Gold vor mir liegen.
Sie lautet folgendermaßen :
"Die Versicherung springt ein, wenn sie aus wichtigem, unvorhersehbarem Grund eine gebuchte Reise nicht antreten können und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Sie übernimmt auch die Kosten für die Rückreise, wenn Sie aus solchen Gründen den Urlaub abbrechen müsse. Die Höchstversicherungssumme je Reisevertrag/Mietvertrag beträgt 10.000 .- Euro. Der Selbstbehalt pro Versicherungsfall beträgt 100 .- Euro pro Person, im Krankheitsfall bis zu 20 % des erstattungsfähigen Schadens.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit einschl. 'Deutschland' und greift, unabhängig vom Karteneinsatz.
Damit benötigen Sie bei all Ihren Reisen zukünftig keine separate Reiserücktrittskosten / Reiseabbruchversicherung mehr.
Ihre Familienangehörigen sind auf gemeinsamen Reisen mit Ihnen versichert."
Dieser Wortlaut ist aus einem Prospekt der Sparkasse.
Die beste Lösung zur Klärung einer solchen Frage ist, in die Bedingungen der Kartengesellschaft zu schauen. Allerdings dürfte es wohl regelmäßig so sein, dass Versicherungsleistungen auch die Zahlung des Reisepreises mit der Karte voraussetzen. Den Kunden zum Einsatz der Karte zu motivieren ist ja gerade der Sinn und Zweck solcher Extras.
Versicherungsbedingungen sind immer eng auszulegen. Leistungen die dort nicht aufgeführt werden, werden auch nicht erbracht.
Gerade diese Frage kann ich nicht aus den Bedingungen herauslesen. Hier wird nur die Bezahlung der Reise,Reisebüro etc.(Pauschalreise) als Versicherungsgrundlage genannt. Ich habe meine Reise privat gebucht( nur Flug.Das Hotel habe ich privat über mail gebucht.