Photovoltaik und Lohnsteuerausgleich
Ich habe seit letztem Jahr eine Photovoltaik-Anlage(1,8 kw/p).Nun habe ich noch 2/3 Fragen 1.Bin ich verpflichtet als Nicht-Gewerblicher die Anlage in dem Lohnsteuerausgleich anzugeben? 2.Wenn ich keine Umsatzssteuererklärung,sondern die Anlage nur in Anlage G(Elster)angebe,was dann? 3.Muss ich die Avaconkosten für die Abnahme + Elektriker etc.(Kosten die halt zur Anlage dazugehören) als Brutto oder Nettobetrag hinzufügen? Danke
Solaranlage,
Steuern