Erbe aus England, Anrechnung der bereits bezahlten englischen Steuern?
Ich habe von meiner englischen Mutter geerbt, mehr als den englischen und deutschen Freibetraege, meine Schwester hat die gleiche Summe geerbt. Ich wohne in Deutschland, meine Schwester wohnt in England. Dort haben wir bereits englische Erbschaftssteuer bezahlt, jetzt will ich die Erbschaftsteuererklaerung angehen und möchte wissen:
Im deutschen Erbrecht steht "Die Steuerpflicht tritt ein...wenn der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall". Es kann nicht sein dass meine englische, in England wohnende Schwester, auf ihrer Haelfte auch in Deutschland Erbschaftsteuer bezahlen muss, oder? Was heisst hier "gesamten Vermögensanfall"?
Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer - ich habe gelesen "dass es zu Doppelbesteuerung kommen KANN" (kein Abkommen zwischen UK und D), aber auch "die in einem anderen Staat erhoben Erbschaftsteuer kann bei unbeschraenkter Steuerpflicht auf die deutsche Steuer angerechnet werden (erfolgt nur auf Antrag)", aber welche stimmt?? (Ich weiss schon dass Bankguthaben ausgeschlossen sind, koennen aber als Kosten abgezogen werden). In UK ist es eine Nachlasssteuer, in Deutschland eine Erbanfallsteuer.
Vielen vielen Dank fuer alle Antworte.
mfg Froschteich!
1 Antwort
Also auf den gesammtenErbanfall heißt natürlich nur dort, wo es einen inländischen Steuerpflichtigen gibt auf dessen gesammten Anfall.
Deine Schweter ist engländerin udn wohnt dort, sie hat mit der hiesigen Steuer ncihts zu tun.
Du mußt bei der Steuererklärung hier den dortigen Bescheid mit einreichen udn die Anrechnung der Steuer beantragen.
die die deutsche Steuer geringer, ist der Fall erledigt. ist die deutsche Steuer höher, als was Du dort zu zahlen hattet, muss die differenz zur englischen Steuer nachgezahlt werden.