Pfändung bei mehreren Drittschuldnern gleichzeitig - Anpassung nach Teilzahlung

(Teil 1)

Hallo zusammen!

Ich habe jetzt schon einige Zeit damit verbracht das Internet und die ZPO zur Beantwortung meiner Fragen zu durchsuchen, allerdings ohne Erfolg. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Es geht darum, dass ein Gläubiger, dieselbe Forderung (z.B. 10.000,00 EUR) bei mehreren Drittschuldnern (z.B. 2 Banken) per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vollstreckt. Prinzipiell ist dies bekanntermaßen problemlos möglich. Was allerdings passiert, sobald eine Bank eine Teilzahlung leistet? Müsste dann nicht umgehend der PfÜB der anderen Bank angepasst werden? Wie lautet die Rechtsvorschrift hierzu?

Beispiel:

Der Gläubiger stellt Bank A und Bank B über dieselbe Forderung einen PfÜB über 10.000,00 EUR, was der Gesamtforderung entspricht, zu. Es erfolgen Teilzahlungen seitens Bank A:

15.01. Bank A – 2.500,00 EUR (Restforderung 7.500,00 EUR)

15.03. Bank A – 1.000,00 EUR (Restforderung 6.500,00 EUR)

15.06. Bank A – 6.500,00 EUR (Restforderung 0,00 EUR, Pfändung erledigt)

Müsste hier der Gläubiger nicht umgehend nach Zahlungseingang auch Bank B über den geänderten Pfändungsbetrag informieren? Etwa nach dem 15.01. „die bezeichnete Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird hiermit auf 7.500,00 EUR eingeschränkt.“. Und spätestens nach dem 15.06. Bank B mitteilen, dass die Pfändung erledigt ist?!

(Weiter in Teil 2)

Pfändung, Recht, Vollstreckung