arbeitsunfall, haushaltshilfe
hatte einen arbeitsunfall oberarm und handgelenk-bruch ,bekam vom arzt eine bescheinigung zur haushaltshilfe für tägl. sechs stunden vbg lehnte den antrag mit folgender begründung --- keine kinder im haushalt und der ehemann könne auch arbeiten verrichten------ ab, ist das rechtens ? trotz bescheinigung vom krankenhaus- arzt bringt mir ein einspruch etwas, zumal mir telefonisch von der vbg eine hilfe für 2 -3stunden zugesagt wurde, bleibe ich nun auf den kosten für die haushaltshilfe sitzen
Arbeitsunfall,
Haushaltshilfe,
Berufsgenossenschaft