Kann ich eigene Schadensersatzansprüche noch verfolgen, wenn mein Versicherung bereits gezahlt hat?
Kann es mir zum Nachteil gereichen, dass bei einem Verkehrsunfall meine Haftpflichtversicherung den Schaden der Gegenpartei erstattet hat, obwohl ich der Auffassung bin, dass sie allein schuld ist und nur meinen Schaden zu erstatten hat? Bin ich dadurch in der Rechtsverfolgung meiner Schadensersatzanspruche gehemmt oder auch nur eingeschränkt?
2 Antworten
Deine eigenen Ansprüche durchsetzen ist im Prozesswege immer möglich.
Gehe mal zu einem Anwalt. Die Gegenseite wird natürlich anführen, das die Leistung Deiner Versichrung an den Gegner ein Präjudiz dafür wäre, das er nciht schuldig an dem Unfal ist.
Vermutlich wird die Beweisführung schwer
Du kannst sicher die eigenen Ansprüche noch verfolgen. Schließlich wird deine Versicherung regelmäßig gezahlt haben ohne irgendein Präjudiz. Sie kann auch zahlen, ohne dich zu fragen, da sie die Regulierungshoheit hat. Sie vertritt nämlich alle Versicherten und nicht nur dich, was aber auch heißt, dass du deine Ansprüche immer selbst unbelastet von der Regulierung der eigenen Versicherung geltend machen kannst.