Zahnarztkosten
Hallo, in Kuzrzform : Habe eine Zahnbehandlung vor 1,5 Jahren begonnen. Der 1. unterschr. Heil-u.-Kostenplan wurde von der Kasse abgelehnt. Danach zwei Gutachter. Der zweite H+K-Plan wurde ohne mein Wissen und Unterschrift durch den Zahnarzt eingereicht und durch die Kasse genehmigt (30.8.2011) - wie ich aber erst heute (7.2.2012) durch die Kasse erfahren habe. Da meine Behandlung nicht weitergeführt wurde und stattdessen ein´Kostenplan über den dreifachen Betrag vom ersten mir zugeschickt wurde ging ich zu einem anderen Zahnarzt. Jetzt fordert mein alter Zahnarzt die Kosten für das eingesetzte Provisorium, weil ich die Behandlung abgebrochen hätte.Wie gesagt, ich habe nichts unterschrieben. Muss ich für ein Provisorium bezahlen, nur weil ich den Zahnarzt gewechselt habe. Sonst wäre das ja im Heil u. Kostenplan beinhaltet.
1 Antwort
Hallo,
das Provisorium stammt noch vom Anfang der Behandlung und war sicher Teil des ersten wie des zweiten Kostenvoranschlages ?
Dann musst Du den Eigenanteil für das Provisorium (nach Leistung der Kasse für das Provisorium) zahlen. Oder hat der Zahnarzt das Provisorium nicht mit der Kasse abgerechnet und will es jetzt privat haben ? Dann würde ich das mit der Kasse besprechen.
Gruss
Barmer
Hallo,
ich muss mich korrigieren: Das Provisorium wird nicht gesondert von der Kasse abgerechnet, es gibt keinen eigenen Festzuschuss dafür.
Daher hätte der Zahnarzt grundsätzlich Anspruch auf das Honorar für das Provisorium (nach BEMA, nicht nach GOZ). Außer Du kannst gut begründen, dass Dein Zahnarztwechsel mit einem Fehlverhalten des Zahnarztes zu begründen ist (falsche Information ?)
Gruss
Barmer