Zahnarztkosten

1 Antwort

Hallo,

das Provisorium stammt noch vom Anfang der Behandlung und war sicher Teil des ersten wie des zweiten Kostenvoranschlages ?

Dann musst Du den Eigenanteil für das Provisorium (nach Leistung der Kasse für das Provisorium) zahlen. Oder hat der Zahnarzt das Provisorium nicht mit der Kasse abgerechnet und will es jetzt privat haben ? Dann würde ich das mit der Kasse besprechen.

Gruss

Barmer


barmer  12.02.2012, 12:01

Hallo,

ich muss mich korrigieren: Das Provisorium wird nicht gesondert von der Kasse abgerechnet, es gibt keinen eigenen Festzuschuss dafür.

Daher hätte der Zahnarzt grundsätzlich Anspruch auf das Honorar für das Provisorium (nach BEMA, nicht nach GOZ). Außer Du kannst gut begründen, dass Dein Zahnarztwechsel mit einem Fehlverhalten des Zahnarztes zu begründen ist (falsche Information ?)

Gruss

Barmer