Zahnarztkosten

1 Antwort

Hallo,

das Provisorium stammt noch vom Anfang der Behandlung und war sicher Teil des ersten wie des zweiten Kostenvoranschlages ?

Dann musst Du den Eigenanteil für das Provisorium (nach Leistung der Kasse für das Provisorium) zahlen. Oder hat der Zahnarzt das Provisorium nicht mit der Kasse abgerechnet und will es jetzt privat haben ? Dann würde ich das mit der Kasse besprechen.

Gruss

Barmer