midijob und kleinunternehmer

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn die Selbstständigkeit weiterhin überwiegt, wird das nichts mit der Krankenversicherung. Das muss die Krankenversicherung entscheiden. Die Selbstständigkeit sollte am besten zeitlich und einkommensmäßig unter dem Angestelltenjob liegen. Dann bleibt sie wahrscheinlich beitragsfrei.

Für die Steuerfreibeträge ist natürlich das Einkommen aus beiden Tätigkeiten entscheidend.

Viel Glück

Barmer